Polizei- und Ordnungsrecht - Gefahrenarten
Definitionen der Gafahrenbegriffe im Sinne des Polizei und Ordnungsrechtes.
Definitionen der Gafahrenbegriffe im Sinne des Polizei und Ordnungsrechtes.
Kartei Details
Karten | 8 |
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Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 21.01.2013 / 14.04.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Gefahr
Ein Zustand, der nach allgemeiner Lebenserfahrung und hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens erwarten lässt.
Putativgefahr
Sachlage, bei der subjektiv durch falsche Lagebeurteilung oder fehlerhafte Prognose des Geschehensablaufs durch den Rechtsanwender irrtümlich eine Gefahr angenommen wird, obwohl die Situation objektiv nicht einmal den Eindruck einer Gefahr erweckt.
Konkrete Gefahr
Im konkreten Einzelfall liegen Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr vor.
Abstrakte Gefahr
In einer bestimmten Sachverhaltsgruppe pflegt der Schadenseintritt generell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einzutreten.
Gefahrenverdacht
Es bestehen zwar Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefahr, wegen der Unsicherheit in der Einschätzung aber besteht noch Aufklärungsbedarf.
Gefahr im Verzug
Sachverhalt, bei dem ohne sofortiges Handeln der eigentlich zuständigen Behörde, des Gerichtes oder einer Person die rechtzeitige Abwehr der Gefahr vereitelt würde.
Gegenwärtige Gefahr
Gefahrenlage, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht.
Anscheinsgefahr
Sachlage, die sich einem sachkundigen und besonnenen Beobachter ein Zustand als gefährlich darstellt, ohne es tatsächlich zu sein.