Polizei Rapport
Polizei Rapportlehre Kapitel 1
Polizei Rapportlehre Kapitel 1
Kartei Details
Karten | 8 |
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Lernende | 18 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Deutsch |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.10.2016 / 18.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was ist ein Polizeirapport?
Eine schriftliche Mitteilung an ein Amt oder eine Behörde über einen Sachverhalt oder eine Person.
Ein rechtverbindliches Dokument.
Nenne die zwei Hauptabschnitte eines Rapport.
Rapportkopf = Gesamtübersicht; ohne Sachverhalt
Rapporttext = Sachverhalt;Aufbau variabel, je nach Tatbestand
Nenne die "7 W"
Wer hat was wann wo wie womit warum gemacht.
Was ist unter dem "Modus Operandi" zu verstehen?
Wie die tat verübt wurde.
Die wesentliche Vorgehens- und Verhaltensweise der Täterschaft.
Nenne die vier Grundsätze des Rapports.
1. wahrheitsgemäss
2. sachlich
3. vollständig
4. Geheimhaltung Quellen/Methoden
Was ist der Unterschied zwischen einem Offizial- und einem Antragsdelikt?
Offizialdelikt = Staat hat Recht und Pflicht zur Strafverfolgung
Antragsdelikt = muss stets Antrag von Opfer/Geschädigten/Kläger vorliegen
An welche verschiedenen Anlaufstellen kann unser Rapport weitergeleitet werden?
1. Staatsanwalt (Eröffnung Strafverfahren)
2. Gericht (Rechtsfindung)
3. Opfer/Geschädigten ( Geltendmachung von zivilrechtlichen Forderungen)
4. Versicherung (erledigung Finanzieller Ansprüche)
5. Verwaltung/Administrativbehörden (Anordnung von Massnahmen)
6. andere Polizei- und Amtsstellen (Information, Fahndung, Ermittlung)
Nenne vier rechtlich relevante Punkte für einen Rapport.
1. amtlicher Bericht = erhöhte Beweiskraft
2. polizeilicher Grundauftrag = Pflicht des Polizisten schriftlich Meldung zu erstatten (Art. 307, Abs. 3 + 4 StPO)
3. besondere Sorgfalt = polizeilich erhlebliche Tatsache muss eindeutig sein
4. Gesetzmässigkeit (Legalitätsprinzip) = keine Strafe ohne Gesetzverstoss