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Kartei Details

Karten 157
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.02.2015 / 31.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Tatsache

objektiv feststellbare Zustände oder Ereignisse tatsächlicher oder rechtlicher Natur (Im Gegensatz zu subj. Werturteilen/Meinungsäusserungen).

Wann ist Verschweigen von Tatsachen eine Täuschung i.S.v. OR 28?

Bei Aufklärungspflicht aus gesetzt, Vertrag oder Treu und Glauben / herrschenden Anschauungen. Dies ist im Einzelfall zu bestimmen (Verkehrsgepflogenheiten, Geschäftserfahrung, Informationsmöglichkeiten, Rechtsnatur). Keine allgemeine Aufklärungspflicht!

Täuschungsabsicht

Kenntnis täuschender von Unwarheit seiner Behauptungen, Eventualvorsatz genügt

fahrlässige Falschangaben = absichtliche Täsuchung i.S.v. OR 28?

Nein, jedoch mögl. Schadenersatzansprüche aus c.i.c.

Drohung

Beeinflussung Entschlussfreiheit Bedrohter durch Inaussichtstellen eines künftigen Übels.

Drohung mit Betreibung/Strafanzeige widerrechtlich?

Betreibung: Wenn Schuldanerkennung für erheblich höhere Schuld abgenötigt wird.
Strafanzeige: Wenn kein innerer Zusammenhang zum angestrebten Zweck besteht.

"Geltendmachung eines Rechts" (OR 30 II)

Jedes Verhalten, dass nicht widerrechtlich ist

Wie ist die "Gegründete" Furcht (OR 30 I) zu beurteilen?

Aus Sicht des Bedrohten (subjektiv).