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Notarausbildung Immobilienrecht (D)

Fragen und Fälle zur notariellen Praxis im Bereich des Immobilienrechts - nach deutschen Recht.

Fragen und Fälle zur notariellen Praxis im Bereich des Immobilienrechts - nach deutschen Recht.


Kartei Details

Karten 31
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.05.2015 / 26.06.2017
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell -Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA)    (Rechtsanwalt Oliver Ibert, Berlin)
Weblink
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Ein Grundstück befindet sich in der Zwangsversteigerung, der Zwangsversteigerungsvermerk ist im Grundbuch eingetragen. Welche Aussagen sind richtig?

Als der Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung für einen Grundstückskäufer beim Grundbuchamt eingeht, ist dort schon ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen. Was ist richtig?

Für einen Grundstückskäufer ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen, der damit gesicherte Eigentumsverschaffungsanspruch besteht auch. Welche Aussagen sind richtig?

In einem notariellen Vertrag soll eine noch zu vermessende Teilfläche eines Grundstückes veräußert werden. Welche Aussagen sind richtig?

Pflichten zur Grundstücksübertragung - welche Aussagen sind richtig?

Formelles und materielles Recht:

Grundstückseigentümer und Grundstückserwerber haben vor dem Notar einen Kaufvertrag und die Auflassung des Grundstückes erklärt, der Erwerber wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen. Dann stellt sich heraus, dass der Notar die Urkunde nicht unterschrieben hatte. Was ist richtig?

Begründung von Grundstücksrechten:

Der 16-jährige Grundstückseigentümer hat sich mit dem Gläubiger über die Bestellung einer Buchgrundschuld geeinigt, die im Grundbuch eingetragen wird. Was ist richtig?

Begründung von Grundstücksrechten (II):

Der Grundstückseigentümer und der Vorkaufsberechtigte haben sich über ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht für den jeweiligen Eigentümer des dem Vorkaufsberechten gehörenden Grundstückes geeinigt. Eingetragen wird ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht für den Vorkaufsberechtigten. Was ist richtig?