MWST
Subventionen, Spenden, Sponsoring, Mitgliederbeiträge
Subventionen, Spenden, Sponsoring, Mitgliederbeiträge
Kartei Details
Karten | 15 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 14.01.2013 / 03.04.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Welche 3 Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein damit eine Subvention vorliegt?
- von öffentlciher Hand ausgerichtet
- keine Gegenleistung für den Beitragszahler
- grundsätzlich aufgrund einer gesetzlichen Grundlage ausgerichtet
Weshalb unterliegen Subventionen nicht der Mwst?
Mangels Leistung gelten Sie nicht als Entgelt und unterliegen deshalb auch nicht der Mwst (MwstG Art. 18 Abs. 2 Bst. a-c)
Welche Auswirkung haben Subventionen auf die Vost?
Beim Beitragsempfänger hat dies eine verhältnismässige Kürzung der Vorsteuer zur Folge (Art. 33 Abs. 2 MwstG)
Welche Bestimmungen gibt es im Bezug auf die Kürzung bei Subventionen?
1.Objektbezogene Subventionen, die zu keiner Vost-Kürzung führen: wenn Subvention einem Bereich zu zu ordnen sind für die keine Vost anfällt. Es darf sowieso keine Vost für diese Bereiche abgezogen werden.
2. Objektbezogene Subventionen: können einem bestimmten Objekt zugewisen werden. Vost nur im Zusammenhang mit diesem Objekt kürzen. Subventionen im Verhältnis zu Objektkosten inkl. Mwst
3. Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits: gesamte Vost im Verhältniss der Subventionen zum Gesamtumsatz (steuerbar,ohne Mwst) ist zu kürzen.
Gelten Auflagen und Ziele des Subventionszahler an den Beitragnehmer auch als Leistungsverhältnis?
Nein, gelten weiterhin als Subvention.
Was ist eine Spende?
Freiwillige Zuwendung an eine nicht eng verbundene Person, ohne dass hierfür eine Gegenleistung (im mehrwertsteuerlichen Sinn) erwartet wird.
Welche Leistungen darf der Empfänger von Spenden leisten ohne dass es eine Gegenleistung ist?
neutrale einmalige oder mehrmalige Erwähnung des Spenders in einer Publikation. Selbst wenn Name, Firma oder Logo verwendet wird. (Art. 3 Bst. i MwstG)
Haben Spenden eine Auswirkung auf die Vost?
Nein, es ist kein Entgelt gem. Art. 18 Abs. 2 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 MwstG und deshalb keine Kürzung.
Spenden werden auch nicht zum massgebenden Umsatz für die Kürzung einbezogen.
Vost im Zusammenhang mit den Spenden, können geltend gemacht werden, Art. 28 Abs. 1 MwstG)