Mündliche Prüfung
Abgabenordnung
Abgabenordnung
Kartei Details
Karten | 57 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.11.2013 / 23.08.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/muendliche_pruefung1
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/muendliche_pruefung1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was beinhaltet § 3 AO?
Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben ohne Gegensleistung.
->Steuern, steuerliche NEbenleistung
Nenne die steuerlichen Begriffe der AO ohne Erläuterung!
- Steuern, § 3 (1) AO
- steuerliche Nebenleistungen
- Ermessen § 5 AO
- Finanzbehörden $ 6 AO
weitere steuerliche Begriffe:
- Steuergeheimnis § 30 AO
- Steuerpflichtiger § 33 AO
- wirtschaftliches Eigentum § 39 (2) AO
- Missbrauch der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit § 42 AO
Nenne die steuerlichen Nebenleistungen der AO mit der dazugehörigen Norm!
- Verspätungszuschlag § 152 AO
- Säumniszuschlag § 240 AO
- Zinsen §§ 233 - 239 AO
Was ist bei § 152 AO zu beachten?
Wann ist davon abzusehen?
Verspätungszuschlag kommt zu Geltung, wenn eine verspätete Abgabe erfolgt, z.B.
- Steuererklärungen: gesetzliche Frist § 149 (2) AO bis zu 5 Monate des Folgejahres, 12 Monate wenn man vertreten wird
- Voranmeldung (USt, LSt): gesetzl. Frist § 18 (1) UStG 10. des Folgemonats; LSt-Anmeldung § 41a EStG 10. Folgemonats
=>Folge man muss bis zu 10% der Steuer zahlen maximal jedoch 25.000 €
Nicht anwenden, wenn z.B. erst zwei Wochen verspätet oder zum ersten Mal eine Versäumnis stattfindet.
Auch bei Erstattungen ist der Verspätungszuschlag möglich.
Erläutere den § 240 AO ausführlich! WAs wird dort behandelt?
Säumniszuschlag:
- dieser erfolgt bei verspäteter Zahlung
- der Steuerbetrag wird auf 50 € abgerundet und ein 1% von jedem angefangen Monat wird von diesen ermittelt
- so gilt z.B. wenn 4 Monate über der Frist, dann 4 % vom abgerundeten Steuerbetrag
Was gibt es für Besonderheiten, wie man seine Schuld begleichen kann, das bedeutet, welche Zahlungsmöglichkeiten hat der Steuerpflichtige?
§ 224 (2) AO
- Scheckeingang FA + 3 Tage = Zahlungseingang
- Überweisung = Kontoeingang beim FA, sowie die beachtete Zahlungsschonfrist § 240 (3) AO 3-Tages-Schonfrist
- Einzugsermächtigung
Was verbindet die §§ 233 bis 239 AO? Was ist dort normiert?
Zinsen:
- diese enstehen, wenn die Steuer zu spät gezahlt wird
- hier gilt jeder VOLLE Monat im Zinszeitraum
- es existiert die Anlaufhemmung § 233a (2) S. 1 AO = 15 Monate (bedeutet, wenn z.B. ESt 2008 erst nach dem 31.3.2010 abgegeben wird)
- Zinszeitraum beginnt wenn die Anlaufhemmung abgelaufen ist z.B. ESt 2008 am 01.04.2010
- es werden je 0,5% pro vollen Monat gezählt
Was bedeutet "Ermessen"?
§ 5 AO beinhaltet das Ermessen:
hierbei ist zu sagen, dass die ganzen Leistungen im Ermessen des Bearbeiters gewählt werde, das heißt es existiert ein "Spielraum" wobei immer "kann" benutzt werden kann, z.B.
- Verspätungszuschlag § 152 AO
- Stundungsantrag § 222 AO
- Steuererlassantrag § 227 AO