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Mündliche Prüfung

Abgabenordnung

Abgabenordnung

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Kartei Details

Karten 57
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.11.2013 / 23.08.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was beinhaltet § 3 AO?

Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben ohne Gegensleistung.

->Steuern, steuerliche NEbenleistung

Nenne die steuerlichen Begriffe der AO ohne Erläuterung!

  • Steuern, § 3 (1) AO
  • steuerliche Nebenleistungen
  • Ermessen § 5 AO
  • Finanzbehörden $ 6 AO

weitere steuerliche Begriffe:

  • Steuergeheimnis § 30 AO
  • Steuerpflichtiger § 33 AO
  • wirtschaftliches Eigentum § 39 (2) AO
  • Missbrauch der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit § 42 AO

Nenne die steuerlichen Nebenleistungen der AO mit der dazugehörigen Norm!

  • Verspätungszuschlag § 152 AO
  • Säumniszuschlag § 240 AO
  • Zinsen §§ 233 - 239 AO

Was ist bei § 152 AO zu beachten?

Wann ist davon abzusehen?

Verspätungszuschlag kommt zu Geltung, wenn eine verspätete Abgabe erfolgt, z.B.

  • Steuererklärungen: gesetzliche Frist § 149 (2) AO bis zu 5 Monate des Folgejahres, 12 Monate wenn man vertreten wird
  • Voranmeldung (USt, LSt): gesetzl. Frist § 18 (1) UStG 10. des Folgemonats; LSt-Anmeldung § 41a EStG 10. Folgemonats

=>Folge man muss bis zu 10% der Steuer zahlen maximal jedoch 25.000 €

Nicht anwenden, wenn z.B. erst zwei Wochen verspätet oder zum ersten Mal eine Versäumnis stattfindet.

Auch bei Erstattungen ist der Verspätungszuschlag möglich.

 

Erläutere den § 240 AO ausführlich! WAs wird dort behandelt?

Säumniszuschlag:

  • dieser erfolgt bei verspäteter Zahlung
  • der Steuerbetrag wird auf 50 € abgerundet und ein 1% von jedem angefangen Monat wird von diesen ermittelt
  • so gilt z.B. wenn 4 Monate über der Frist, dann 4 % vom abgerundeten Steuerbetrag

Was gibt es für Besonderheiten, wie man seine Schuld begleichen kann, das bedeutet, welche Zahlungsmöglichkeiten hat der Steuerpflichtige?

§ 224 (2) AO

  • Scheckeingang FA + 3 Tage = Zahlungseingang
  • Überweisung = Kontoeingang beim FA, sowie die beachtete Zahlungsschonfrist § 240 (3) AO 3-Tages-Schonfrist
  • Einzugsermächtigung

Was verbindet die §§ 233 bis 239 AO? Was ist dort normiert?

Zinsen:

  • diese enstehen, wenn die Steuer zu spät gezahlt wird
  • hier gilt jeder VOLLE Monat im Zinszeitraum
  • es existiert die Anlaufhemmung § 233a (2) S. 1 AO = 15 Monate (bedeutet, wenn z.B. ESt 2008 erst nach dem 31.3.2010 abgegeben wird)
  • Zinszeitraum beginnt wenn die Anlaufhemmung abgelaufen ist z.B. ESt 2008 am 01.04.2010
  • es werden je 0,5% pro vollen Monat gezählt

Was bedeutet "Ermessen"?

§ 5 AO beinhaltet das Ermessen:

hierbei ist zu sagen, dass die ganzen Leistungen im Ermessen des Bearbeiters gewählt werde, das heißt es existiert ein "Spielraum" wobei immer "kann" benutzt werden kann, z.B.

  • Verspätungszuschlag § 152 AO
  • Stundungsantrag § 222 AO
  • Steuererlassantrag § 227 AO