Modul E -> IV
IV
IV
Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2013 / 30.04.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/modul_e_iv
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Ziel
Eingiederung bzw. Weideriengliederung der Personen, die druch GGB, Krankheit oder Unfall behindert sind.
Für das bestehen der IV muss folgender Kausalzusammenhang gegeben sein:
- Gesundheitsschaden
- eine durch diesen Gesudheitsschaden verursachte bleibene oder langere Zeit dauernde Erwebsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. auch Haushalt) zu betätigen
Invaliditätsbegriffe
- Med. Element -> Gesundheistschaden
- Wirtsch. Element -> bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit
- Kausales Element -> Kausalzusammenhang zwischen Ges. Schaden & Erwerbsunfähigkeit
Leistungen der IV sollen:
- Invalidiät mit geeignetem, einfach & zweckmässigen Eingiederungsmassnahmen verhindrn, vermindern oder beheben
- die verbleibende ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen deiner angemessenen Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen
(EINGLIEDERUNG VOR RENTE) - zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung der etroffenen VN beitragen
Versicherte Personen:
Wer AHV versichert ist ist automatisch IV versichert.
Personen die ohne CH oder EU-/EFTA-Staatsbürcherrecht sind, nur anspruchsberechtigt solange zivilr. Wohnsitz in CH
-> seit min. 3 Jahr Beitrag geleistet
-> seit min. 10 Jahr Wohnsitz in der CH
Beitragspflicht
Wer AHV beitragspflichtig ist, ist automatisch IV beitragspflichtig
Erwerbsätige: ab 1.1. nach Vollendung 17.AJ
Nicherwerbs.: ab 1.1. nach Vollendung 20.AJ
Finanzierung
AN und AG paritär -> 1.4 % vom Lohn
Restfinanz. zur Bund mit Stueren
Selbständige: 1.4 % des Reineinkommens
Nichterwerbs.: Aufgrund Ihres Vermögens und allfällige Kapitalisierten Ersatzeinkommen
Wann werden Rentenleistungen gesprochen?
Eingliederung vor Rente
Dass heisst: das zuerst alles Eingiederungsmassnahmen erschpft sein müssen. Erst wenn eine Eingliederung nicht oder nur teilweise realisiert werden kann, wir der Rentenanspruch geprüft.