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Modul E -> IV

IV

IV

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Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.05.2013 / 30.04.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/modul_e_iv
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Ziel

Eingiederung bzw. Weideriengliederung der Personen, die druch GGB, Krankheit oder Unfall behindert sind.

Für das bestehen der IV muss folgender Kausalzusammenhang gegeben sein:

  • Gesundheitsschaden
  • eine durch diesen Gesudheitsschaden verursachte bleibene oder langere Zeit dauernde Erwebsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. auch Haushalt) zu betätigen

Invaliditätsbegriffe

  • Med. Element -> Gesundheistschaden
  • Wirtsch. Element -> bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit
  • Kausales Element -> Kausalzusammenhang zwischen Ges. Schaden & Erwerbsunfähigkeit

Leistungen der IV sollen:

  • Invalidiät mit geeignetem, einfach & zweckmässigen Eingiederungsmassnahmen verhindrn, vermindern oder beheben
  • die verbleibende ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen deiner angemessenen Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen
    (EINGLIEDERUNG VOR RENTE)
  • zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung der etroffenen VN beitragen

Versicherte Personen:

 

Wer AHV versichert ist ist automatisch IV versichert.

Personen die ohne CH oder EU-/EFTA-Staatsbürcherrecht sind, nur anspruchsberechtigt solange zivilr. Wohnsitz in CH
-> seit min. 3 Jahr Beitrag geleistet
-> seit min. 10 Jahr Wohnsitz in der CH

Beitragspflicht

Wer AHV beitragspflichtig ist, ist automatisch IV beitragspflichtig

Erwerbsätige: ab 1.1. nach Vollendung 17.AJ
Nicherwerbs.: ab 1.1. nach Vollendung 20.AJ

Finanzierung

AN und AG paritär -> 1.4 % vom Lohn
Restfinanz. zur Bund mit Stueren

Selbständige: 1.4 % des Reineinkommens

Nichterwerbs.: Aufgrund Ihres Vermögens und allfällige Kapitalisierten Ersatzeinkommen

Wann werden Rentenleistungen gesprochen?

Eingliederung vor Rente
Dass heisst: das zuerst alles Eingiederungsmassnahmen erschpft sein müssen. Erst wenn eine Eingliederung nicht oder nur teilweise realisiert werden kann, wir der Rentenanspruch geprüft.