Modul E -> EL
EL
EL
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2013 / 05.05.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/modul_e_el_
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Risiko/Ziel:
Ergängzungsleistung zur AHV und IV helfen dort, wo die regluären Renten und anderweitigen Einkommen und Verfmögen die minimaleLenenskosten nicht decken.
EL sind keine Versicherungsleistungen sonder Bedarfsleistungen!
Die Exsitenzminimun der Anspruchsberechtigten garantieren.
Versicherte Personen / Anspruchsberechtig
- Welche eine AHV- oder IV Rente beziehen
- Hilflosententsch. von AHV oder IV beziehen
- ununterbrochen während min. 6 Mt. ein IV Taggeld bezogen haben
sowie
- in CH wohnhaft
- Ausländer -> min. 10 Jhare ununterbrochen in CH leben (ausn. EU-/EFTA-Staatsbürger)
- Flüchtlinge und Staatslose beträgt frist 5 Jahre
Finanzierung
Ausschliesslich durch die Steuergelder
-> 5/8 Bund
-> 3/8 Kanton
EINNAHMEN AUS PRÄMIEN ODER BEITRÄGEN GIBT ES NICHT!!!!!!!!!!!!!
Leistungen
- Jährliche EL, die monatlich ausbezahlt werden
(Differenz zwischen gestez. Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen) - Vergütung von Krankheits- & Behinderungskosten
werden von den Kantonen ausgerichtet.
Als gesetz. Einnahmen gelten:
- Renten der AHV/ IV, BV, private & staatliche Vers. sowie ausländ. Soz. Vers.
- Taggelder vo Priv. oder Soz. Vers
- Erträge aus Vermögen (Zinsen)
- Vermögensverzehr
- Leistunen der KV bei Heimaufenthalte & Pflege
- Einkünfte und Vermögenswerte, auf die Verzichtet worden sind
- Familienrechtliche Unterhaltsansprüche
- Familienzulagen
Erwerbseinkünfte in Geld & Natrualien gelten nur teilweise als Einnahmen für die Berechnung der EL zur AHV/IV. Sie sind privilegiert und werden zu 2/3 als Einkommen angerechnet.
Vermögensfreibetrag
Bei der Berücksichtigung des Vermögends wird zuerst der Vermögensfreibetrag abgezogen
Alleinstehende -> CHF 37'500.-
Verheiratete -> CHF 60'000.-
po Kind / Waise -> CHF 15'000.-
Selbstbewohnte Liegenschaft -> 112'000.-
Anschliessend wird vom Nettovermögen 1/15 IV und 1/10 AHV als Einnahme verrechnet.
(Kt. können die AHV - Heimbewohner auf 1/15 erhöhen)
Vermögensverzicht
z.B. ledige AHV Rentnerin gewährt Tochter einen Erbvorzug von CHF 100'000.- im 2006.
Wie muss dies bei der EL-Anmeldung im Jahr 2012 berücksichtig werden?→
2006 → Verzicht CHF 100'000.-
2007 → unveränderte Berücksicht. CHF 100'000.-
2008 → Reducktion 10'000.- CHF 90'000.-
2009 → " CHF 80'000.-
2010 → " CHF 70'000.-
2011 → " CHF 60'000.-
2012 → " CHF 50'000.-
2012 CHF 50'000.-
Minus Freiheistbetrag von 37'500.-
ergibt 12'500.- 1/10 (AHV) ergibt CHF 1'250.00 dies wird effektiv als Einkommen angerechnet.
Als Ausgaben gelten
- allg. Lebendsbedart (Nahrungsmittel, Kleider, Billag, Steuren, Fieren, ...)
- KV-Prämien
- Miete
- Sozialversichungsbeiträge
Alleinstehende: CHF 19'050.-
Ehepaare: CHF 28'575.-
Waisen und 1. + 2. Kind: CHF 9'945.-
3 + 4. Kind: CHF 6'630.-
Krankheits und Behinderungskosten können nur dann vergütet werden, wenn sie nicht zur einen anderes Sozialversicherung gedeckt sind.