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Mietrecht

Bauliche Änderungen an der Mietsache (Kapitel 11) Wechsel des Eigentümers (Kapitel 12) Untermiete, Übertragung auf einen Dritten, vorzeitige Rückgabe (Kapitel 13)

Bauliche Änderungen an der Mietsache (Kapitel 11) Wechsel des Eigentümers (Kapitel 12) Untermiete, Übertragung auf einen Dritten, vorzeitige Rückgabe (Kapitel 13)


Kartei Details

Karten 26
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 02.10.2014 / 11.11.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was geschieht, wenn der Mieter bauliche Änderungen und Erneuerungen am Mietobjekt vornimmt ohne eine schriftliche Zustimmung?

Der Mieter muss am Ende des Mietverhältnisses den Rückbau vornehmen.

Was muss der Mieter machen, wenn er bauliche Änderungen und Erneuerungen am Mietobjekt vornehmen möchte?

schriftliche Zustimmung des Vermieters (Art. 260a Abs. 1 OR)

Muss der Mieter bei einer schriftlichen Zustimmung die baulichen Änderungen und Erneuerungen am Ende des Mietverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen?

Nein. Er hat sogar Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Mietsache dank seiner Investitionen am Ende des Mietverhältnisses einen erheblichen Mehrwert aufweist (Art. 260a Abs. 3 OR). Ausser es ist im Mietvertrag erwähnt (Art. 260a Abs. 1 OR).

Was geschieht mit den bestehenden Mietverträgen bei einem Wechsel des Eigentümers?

Der neue Eigentümer übernimmt die bestehenden Mietverträge, ausser wenn er dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen kann.

Per wann kann der neue Eigentümer kündigen, um dringenden Eigenbedarf anzumelden?

Unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kann er auf den nächsten gesetzlichen Kündigungsermin künden (Art. 261 Abs. 2 lit. a oR).

Wie kann das ausserordentliche Kündigungsrecht des erwerbenden Käufers ausgeschlossen werden?

durch Vormerkung des Mietvertrages im Grundbuch (Art. 261b OR)

Wie werden häufig Grundstücke zwangsversteigert?

mittels Doppelaufruf (einmal mit und einmal ohne vorgemerkte Mietverträge)

Was geschieht, wenn ohne die Belastung durch Mietverträge ein höheres Angebot erzielt wird?
 

Der Ersteigerer kann die bestehenden Mietverträge ungeachtet der Vormerkungen im Grundbuch kündigen.