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Mietliegenschaften FA Immobilien

Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen

Mietvertragliche Leistungsänderungen / wertvermehrende Investitionen


Kartei Details

Karten 36
Lernende 31
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.09.2014 / 11.02.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wann gelten Mietzinse als missbräuchlich?

  • wenn ein übersetzer Ertrag aus der Mietsache erzielt wird
  • offensichtlich übersetzter Kaufpreis (Vergleich des Ertragswertes zu orts- und quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte)

Wann sind Mietzinse nicht missbräuchlich?

  • im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit
  • durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet
  • im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite
  • Wohneigentum mit WEG-verbilligten Mietzinsen
  • ausgleichen der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital
  • (bei Rahmenverträgen - nicht mehr relevant)

Welche Faktoren werden bei der Mietzinsgestaltung berücksichtigt?

  • Kostenfaktoren
    • absolute Gründe
      • angemessener Ertrag
      • Kostendeckende Bruttorendite
    • relative Gründe
      • Referenzzinssatz 
      • Teuerung 
      • Kostensteigerung
      • Mehrleistungen
      • Indexveränderungen
  • Marktfaktoren
    • absolute Gründe:
      • Orts- und Quartierüblichkeit
      • Neuvermietung

Welches sind absolute Gründe für die Erhöhung der Kostenfaktoren?

  • Angemessener Ertrag
  • Kostendeckende Bruttorendite

Welches sind die relativen Gründe bei den Kostenfaktoren?

  • Referenzzinssatz
  • Teuerung
  • Kostensteigerung
  • Mehrleistungen
  • Indexveränderungen

Welches sind die absoluten Gründe bei den Marktfaktoren?

  • Orts- und Quartierüblichkeit
  • Neuvermietung

Was muss bei der Mietzinsgestaltung nach Kosten- und Marktfaktoren bedachtet werden?

  • Markt- und Kostenfaktoren dürfen NICHT kumuliert werden
  • absolute und relative Gründe dürfen NICHT kumuliert werden.

AUSNAHMEN:

  • bei Anwendung der absoluten Methode werden meistens auch die relativen Faktoren (Anpassung Referenzzins, Indexveränderung etc.) mitberücksichtigt.
  • Index- und Staffelmietverträge dürfen 1x pro Laufzeit zusammen mit relativer/absoluter Methode verrechnet werden.
  • Allfällige Mietzinsvorbehalte in den Mietverträgen müssen immer wieder übertragen werden, sonst gehen sie verloren.

Formvorschrift bei Mietzinsveränderungen/Erhöhungen?

  • amtlich, genehmigtes Formular
  • Begründung auf Erhöhung
  • Kündigung darf nicht angedroht oder ausgesprochen werden

Bei Verletzungen der Fomvorschriften ist die Kündigung nichtig.

  • Erhöhung muss nur an jene Personen zugestellt werden, welche als Vertragspartner fungieren (nicht an Ehepartner bei Familienwohnung)
  • bei WG alle Personen aufführen