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LB_OR_spezifischer Teil

Kauf und Schenkung, Grundstückkaufvertrag, Werkvertrag, Einfacher Auftrag, Maklervertrag

Kauf und Schenkung, Grundstückkaufvertrag, Werkvertrag, Einfacher Auftrag, Maklervertrag


Kartei Details

Karten 27
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.01.2015 / 04.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist ein Kaufvertrag? Wo ist er gesetzlich geregelt?

Art. 184ff OR

"Vertrag, mit Ziel des Eigentumswechsel einer Sache / oder einem Recht"

 

Nenne die vier gültigen Entstehungsgründe für einen Kaufvertrag

  • Einigung der Parteien
  • Handlungsfähigkeit der Parteien
  • Form (Formvorschriften müssen eingehalten sein)
  • zulässiger Vertragsinhalt

Nenne die Hauptpflichten des Käufers und des Verkäufers

Käufer: Bezahlung Kaufpreis

Verkläufer: Sache dem Käufer übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen

Welches sind die vier wichtigsten Erfüllungsfehler beim Kaufvertrag?

(durch Käufer)

  • Annahmeverzug Art .Art. 211 Abs. 2 OR
  • Zahlungsverzug Art. 214 ff OR

(durch Verkäufer)

  • Lieferverzug Art. 190 OR
  • Lieferung mangelhafter Ware

Wann gehen Rechte / Risiko / Pflichten auf den Verkäufter über?

Mmit Vertragsabschluss

Was bedeutet im Vertagsrecht die Sachgewährleistung?

Art. 197 OR: Haftung des Käufers, das die Sache die Eigenschaften aufweist, die er dem Käufer zugesichert hat.

(Art. 200 OR: Mängel können gerügt werden...)

Es gibt drei Ansprüche des Käufers welche sich aus der Sachgewährleistung ergeben. Welche sind dies und wie werden sie angewendet?

  • Wandelung (Kauf wird rückgängig gemacht)
  • Minderung (Forderung von Ersatz des Minderertes der Sache)
  • Nachlieferung "währhafter" Ware /Ersatzlieferung

 

Was ist ein Schenkungsvertrag und wie kommt er zu Stande?

Art. 239ff OR

zweiseitiges Rechtsgeschäft, heisst: Beschenkter muss die Schenkung annehmen für eine rechtsgültige Schenkung (heisst: Beschenkter kann auch ausschlagen)

Bedarf seiner Gültigkeit der schrifltichen Form (ausser bei einer Handschenkung -> Hand zu Hand erfolgt die Übergabe), bei Grundstücken ist die Handschenkung nur gültig, wenn auf dem Grundbuchamt der Eintrag erfolgt ist art. 242 OR