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KÜO

MVL

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Kartei Details

Karten 105
Sprache Deutsch
Kategorie Handwerk
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2015 / 16.06.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wann trat die KÜO in Kraft?

Am 01.01.2010

Welche Anlagen sind nach §1 der KÜO Kehr und überprüfungspflichtig?

-Abgasanlagen

-Heizgaswege der Feuerstätte

-Räucheranlagen, ausgenommen Koch und Garschränke

-notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen

Was ist nach §1 Abs.2 der KÜO CO-Messpflichtig?

-alle Gasgeräte (Ausnahme Gasbeheizte Wäschetrockner

-BHKW´s, Wärmepumpen und ortsfeste Verbrennungsmotoren mit Brennstoff Öl und Gas

Wie ist der Grenzwert für CO und in welchem Zeitraum ist die Wiederholungsmessung auszuführen?

- 1000 ppm, spätestens nach 6 Wochen je nach Gefährdung

Was regelt § 1 der KüO grundsätzlich?

-Kehr und Überprüfungspflichtige Anlagen

Nenne die Ausnahme von der CO - Messung bei Gasfeuerstätten? in welchen § ist dies zu finden?

-entfällt bei Gasbeheizten Wäschetrocknern

-für Gasförmige Brennstoffe ohne Gebläse mit Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung durch die Außenwand deren Abgasausmündung mehr als 3m über Erdgleiche liegt und zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen einen Abstand von mehr als 1m hat ( C11 Geräte)

-§1

Mit welchen Messeinrichtungen sind Messungen durchzuführen und wie oft sind diese zu überprüfen?

-mit geeignetn Messeinrichtungen

-sie gelten als geeignet wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben

-sie sind einmal halbjährlich in einer Stelle nach §13 der 1BImSchV zu überprüfen

Was ist wenn bei Anlagen unterschiedliche Kehr und Überprüfungspflichtige Arbeiten zutreffen, welche Festsetzung ist maßgebend?

-- so ist die geringste Festsetzung maßgebend?