IT, Datenschutz & Datensicherheit
Basic über Datenschutz & Datensicherheit
Basic über Datenschutz & Datensicherheit
Kartei Details
Karten | 17 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Informatik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 06.02.2012 / 17.12.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/it_datenschutz_datensicherheit
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Definieren Sie den Ausdruck „Datenschutz
Unter Datenschutz versteht man den Schutz von Personen und Unternehmungen vor dem Missbrauch ihrer Daten
Nennen Sie mindestens vier technische Massnahmen zur Datensicherheit
Brandschutzvorrichtungen, Notstromgruppe, Vorbeugende Wartung, Speicherschutz vor Überschreibung, Zweitanlagen
Schildern Sie die Problematik der Sammlung von personenbezogenen Daten für Geschäftszwecke.
Datensammlungen dürfen nur erfolgen, wenn sie für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sind. Daten dürfen nur jenen Stellen zur Verfügung gestellt werden, die sie für die Erfüllung der Aufgabe benötigen. Die Datenspeicherung wird durch eine neutrale Instanz kontrolliert. Wer Daten sammelt, muss diese Tätigkeit offen legen und den Betroffenen Auskunft geben. Falsche oder unvollständige Daten sind zu berichtigen!
Wie lautet der Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz? (http://www.edsb.ch/)
Art. 8 Auskunftsrecht / (1) Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. (2) Der Inhaber der Datensammlung muss ihr mitteilen: a. alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten; b. den Zweck und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens sowie die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, der an der Sammlung Beteiligten und der Datenempfänger. (3) Daten über die Gesundheit kann der Inhaber der Datensammlung der betroffenen Person durch einen von ihr bezeichneten Arzt mitteilen lassen. (4) Lässt der Inhaber der Datensammlung Personendaten durch einen Dritten bearbeiten, so bleibt er auskunftspflichtig. Der Dritte ist auskunftspflichtig, wenn er den Inhaber nicht bekannt gibt oder dieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Wer wählt den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten? (Bundesgesetz über den Datenschutz)
Der Bundesrat
Sie arbeiten auf einer Gemeindeverwaltung und müssen organisatorische Datenschutzmassnahmen treffen. Welche Massnahmen treffen Sie?
Zutrittskontrolle, Schlüssel oder Ausweiskarte, Legitimation durch Passwort, Chiffrierung der Daten, kontrollierte Weiterverarbeitung des Outputs
Computerkriminalität tritt in verschiedenen Formen auf zählen Sie mindestens drei auf.
, Beschaffung von Know-How (Spionage), Störung der Computerarbeit (Sabotage), Sportliches „Hacken“, Software-Piraterie, Zeitdiebstahl
Was ist ein Hacker?
Als Hacker bezeichnete man Anwender, die heimlich in fremde Computersysteme eindringen und dort die Programme oder Daten analysieren und manipulieren. Ein Hacker verschafft sich damit ausserdem unbefugten Zutritt zu möglicherweise geheimen oder vertraulichen Informationen. Allerdings sehen sich die meisten Hacker nicht als Kriminelle, und der Begriff hat sich in letzter Zeit etwas gewandelt. Innerhalb der Legalität arbeitende, computerbegeisterte Anwender werden heutzutage ebenfalls als Hacker bezeichnet oder bezeichnen sich selbst als solche.