GTPL-ABU-1.Lehrjahr
Kaufvertrag
Kaufvertrag
Kartei Details
Karten | 20 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 01.01.2014 / 17.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/gtplabu1_lehrjahr
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/gtplabu1_lehrjahr/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Barkauf und Kreditkauf
Meistens kaufen wir bewegliche Sachen und zahlen dafür bar (Barkauf) oder mir Rechnung. Falls der Käufer den abgesprochenen Berag nicht sofort bezahlen muss, sondern zu einem vereinbarten späteren Termin (meist innert 30 Tagen), spricht man von einem Kreditkauf. Wie beim Barkauf word aber auch hier der Käufer sofort bei Übergabe der Kaufsache deren Eigentümer.
Nenne die Hauptpflichten des Verkäufers und des Käufers
Die Hauptpflicht des Verkäufers ist es, zum vereinbarten Termin einwandfreie Waren zu liefern.
Die Hauptpflicht des Käuferst ist es, zum vereinbarten Termin den vereinbarten Preis dafür zu bezahlen.
Ablauf eines Kaufes
Anfrage: Den ersten Schritt im Keufvertrag macht der Käufer, indem er sein Interesse für eine Ware zeigt. Entweder zieht er telefonisch oder schriftliche Erkundigung bei der betreffenden Firma ein oder geht direkt in den Laden und lässt sich beraten. Eine Anfrage verpflichtet den Käufer zu nichts. Man kann z.B. im Schuhladen einen ganzen Morgen lang Schuhe anprobieren und trotzdem keine kaufen.
Offerte: Der Verkäufer macht aufgrund der Anfrage seine Offerte, sein Angebot. Wir unterscheiden zwischen verbindlicher und unverbindlicher.
Bestellung: Mit der estellung ist der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen. Beim so genannten Haustürkauf kann man jedoch noch innert sieben Tagen schriftlich (mit Vorteil mit eingeschriebenem Brief) vom Vertrag zurücktreten. Unbestellte Warensendungen (z.B. Weiihnachtskarten) müssen nicht aufbewahrtn zurückgeschickt oder gar bezahlt werden, ausser bei irrtümlich erhaltener Ware.
Lieferung/Rechnung/Bezahlung: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware zu liefern, während der Käufer den Kaufpreis inkl. Bezugsspesen (Versand, Verpackungskosten) bezahlen muss. Der Käufer muss die Ware bei Übernahme unverzüglich zu kontrollieren, da sonst Gefahr läuft, dass er offensichtliche Mängel nicht mehr rügen kann.
Rechnung
Eine Rechnung enthält meist in Briefform die Geldforderung eines Lieferanten bei einem gewöhnlichem Kreditkauf.
Sie sollte nie unterschrieben sein, da sie sonst vom Schuldner als Quittung missbraucht werden könnte.
Bestandteile einer Rechnung:
- Adresse des Rechnungsstellers
- Adresse des Schuldners
- Datum der Rechnungsstellung
- Rechnungsgrund
- Rechnungsbetrag
- Zahlungsfrist
Quittung
Die Quittung ist die Bestätigung des Verkäufers, dass ein geforderter Geldbetrag vom Schuldner bezahlt worden ist. Eine Quittung kann ein einfacher Kassabon sein oder handschriftlich ausgestellt werden.
Eine handschriftliche Quittung besteht in der Regel aus den folgenden Teilen:
- Name und Adresse des Verkäufers
- Verkaufsgegenstand und Zahlungsgrund
- Betrag in Zahl und Wort
- Datum der Zahlung
- Unterschrift des Verkäufers
Verbindliche Offerte
- Mündliche Offerte (verbindlich nur, solange das Gespräch dauert)
- Auslagen im Schaufenster, ausser bei offensichtlichem Irrtum (ein Fotoapparat ist beispielsweise mit CHF 200.- statt mit CHF 2000.- angeschrieben)
- Offerten reisender Vertreter (auch am Telefon)
- Schriftliche, unterschriebene Offerte (für ca. 1 Woche oder bis zum angegebenen Termin verbindlich)
Unverbindliche Offerte
- Gedruckte Preislisten, Kataloge, Inserate
- Schriftliche Offerten mit Anmerkungen wie "unverbindlich", "freibleibend", "solange Vorrat", "Änderungen in Preis und Ausführeung vorbehalten" oder "zeitlich befristet" etc.
- Internet
Störungen im Ablauf eines Bar- oder Kreditkaufes
Beim Barkauf und beim Kreditkauf ist ein schriftlicher Vertrag nicht vorgeschrieben, wird aber unter Umständen empfohlen., z.B. wenn Zahlung und Lieferung nicht gleichzeitig erfolgen, bei höheren Beträgen, bei Occasionen oder bei bedsonderen Abmachungen wie Garantiebestimmungen oder bei Lieferfristen.