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Gehaltswesen NBW

Vorbereitung Prüfung Personalassistentin

Vorbereitung Prüfung Personalassistentin


Kartei Details

Karten 50
Lernende 102
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 25.09.2016 / 13.12.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Wie ist der Lohnbestandteil bei Kost und Logis geregelt?

Kost und Logis bilden einen Lohnbestandteil, wenn:
1. der AN in Hausgemeinschaft mit dem AG lebt
2. der AN für Unterkunft und Verpflegung nicht selbst aufkommt

AHV verfügt über entsprechende Ansätze zur Bewertung

Über Qualität und Quantität vno Kost und Logis äussert sich das Gesetz nicht speziell. Der AG kann die Unterkunft zuweisen und Speisen und Getränke auswählen, die Qualität soll jedoch "mittleren Standard" erreichen

Naturallohn stellt in AHV- und steuertechnischem Sinn ebenfalls Lohn darf und muss entsprechend deklariert werden

Der Abzug für Kost und Logis soll nicht willkürlich berechnet werden, grundsätzlich sollte er gemäss AHV-Norm pro Tag nicht mehr als 33.- und pro Monat nicht mehr mehr als 990.- betragen

Bei berechtigter Abwesenheit (z.B. Ferien) sollte keinen Abzug vorgenommen werden. Der Abzug soll grundsätzlich nur solange vorgenommen werden, wenn auch effektiv davon Gebrauch gemacht wird

Wie wird die Auszahlung von Ferien bei Vertragsende berechnet?

Jahressalär : 12 : 21.75 x Anzahl auszubez. Ferientage

Der 13. Monatslohn muss nicht miteingerechet werden

Wie ist die Prämienaufteilung bei der UVG?

Berufsunfall (BU)
-voll zu Lasten AG

Nichtberufsunfall (NBU)
- voll zu Lasten AN; Abweichungen zu Gunsten AN sind natürlich zulässig
- AN enrichten auf den massgebenden AHV Lohn von jährlich max CHF 148'200.- (12'350.- p.M) eine Prämie von x%

Unfallzusatzversicherung
- AN/AG entrichten eine Prämie von x% auf den unlimitierten AHV-Lohn (oder gemäss entsprechendem Reglement)

Was fällt nicht unter massgebenden Lohn?

Familienzulagen (sind zu versteuern; aber fü AHV etc wichtig)

Spesen (Pauschalspesen oder effektive Spesen)

Naturalgeschenke bis 500.- p.a. (über 500.- wird der volle Betrag AHV-pflichtig)

Geldzuwendungen bis 500.- bei besonderem Ereignis (Hochzeit, Verlobung, Prüfung, Geburt)

Taggelder aus UVG, KTG

Beiträge an Weiterbildung etc

Repräsentationsspesen

Welche Sozialversicherungen gibt es?

AHV
- Meldung bei zuständigen AHV Ausgleichskasse unter Angabe der Personalien und Versicherten Nr
- oder Antrag AHV Versicherungsausweis
- Kontrolle Eingang Versicherungsnachweis

Familienzulagen
- Anspruchsüberprüfung und Einforderung der benötigten Dokumente

Pensionskasse (PK, BVG)
- Überprüfen, ob neuer MA PK-pflichtig ist (ob er die Bedingungen erfüllt)
- Anmeldung bei der PK vornehmen
- Aufteilung in Risiko- und Altersvorsorgeteil
- min. 3 Monate beschäftigt

Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung
- ggf. Anmeldung vornehmen

Welche Lohnkomponenten gibt es?

Ausserordentlicher Anteil: erschwerte Arbeitsbedingungen / Schicht-, Pikett-, Sonntagszulage

Sozialanteil: Soziale Verpflichtung wie Familienzulagen, Vorsorgewerke

Erfahrungsanteil: Erfahrungswissen / Diensttreue

Leistungsanteil: Akkordlohn / Bonus / Sonderprämien für Leistung / Beteiligungen, Aktien etc

Funktions-/Arbeitsanteil: Arbeitsanfoderungen, Schwierigkeit

Fester Anteil: Existenzsicherung / für alle Mitarbeiter identisch

Was ist der massgebende Lohn / "AHV-Lohn"?

Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungs-Beiträge

Vereinfacht gesagt der Grundlohn sowie Entschädigungen und Zulagen mit Lohncharakter
- Bsp Nacht- und Sonntagszuschläge, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung, Ferienauszahlung, Überstundenzuschlag etc
- Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft, Privatbenützung von Dienstautos, Dienstwohnung etc.

Wie ist der BVG koordinierte Lohn aufgestellt?

Grenzbeträge 2015:
Max. AHV Rente 28'200.-

BVG Maximallohn: 84'600.-
- Koordinationsabzug: 24'675.-
= Maximal koord. Lohn: 59'925.-

Eintrittsschwelle: 21'150.-
Minimal koord. Lohn: 3'525.-