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PJ Kurzreferate mündlich

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Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.09.2012 / 10.08.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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PS 240 Dolose Handlungen

  1. Merkmale von Dolosen Handlungen
  2. Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung
  3. Risikofaktoren
  4. Pflichten des Abschlussprüfers
  5. Zusammenfassung, Fazit und Schlussfolgerung

1. Merkmale von Dolosen Handlungen

Zwei Arten:

  • Manipulation der Rechnungslegung:
  • Vermögensschädigungen: 

Davon abzugrenzen sind Irrtümer, welche unabsichtliche Fehler darstellen.

2. Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung

  • Primär ist die Geschäftsleitung und die für die Überwachung Verantwortlichen für die Vermeidung bzw. die Aufdeckung von dolosen Handlungen verantwortlich
  • Sie muss ein Kontrollumfeld und Geschäftsgrundsätze etablieren und wahren, die eine ordnungsgemässe UN-Tätigkeit sicherstellen

3. Risikofaktoren 

Zusammenspiel von:

  • Anreiz/ Druck: 
  • Gelegenheit:
  • Haltung/Betrachtung: Innerliche Rechtfertigung

4. Pflichten des Abschlussprüfers

- Verantwortung hinreichende Sicherheit, dass der Abschluss frei von wesentlichen beabsichtigten und unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist
- inhärente Risiken bei falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen besonders bedeutend (höher als bei Irrtümern)
- auch Entdeckungsrisiko bei dolosen Handlungen vom Management deutlich erhöht gegenüber MA
- diesen Tatsachen ist zu begegnen indem der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung
- eine kritische Grundhaltung beibehält
- die Möglichkeit der Ausserkraftsetzung von Kontrollen durch das Management in Betracht zieht
- sich der Tatsache bewusst ist, dass Prüfungshandlungen, mit denen Irrtümer wirksam aufgedeckt werden können bei dolosen Handlungen evt. unwirksam sind

5. Pflichten bei der Prüfungsplanung

Befragung des Managements bezüglich: 

  • Risikobeurteilungsp Mnmgt
  • Prozess Mnmgt zur Identifikation der Risiken
  • Berichterstattung über Prozesse und Reaktion darauf
  • Kommunik Mngmt betr. Geschäftsgebaren und ethischem Verhalten
  • Kenntnissen von vorliegenden, vermuteten oder behaupteten dolosen Handlungen

Befragung IR

Vorformulierte Bestätigungen

  1. Einleitung / Warum wurde dieses Thema gewählt?
  2. Erläuterung von vorformulierten Bestätigungen anhand eines Beispiels
  3. Herausforderungen in Bezug auf das Beispiel
  4. Reaktion des Prüfers
  5. Zusammenfassung, Fazit und kritische Würdigung
  6. Fragen

Einleitung 

Relevanz im Prüfalltag zunehmend + neu im HWP Betriebswirtschaft abgehandelt. Gerne anhand Bsp. erläutern

Erläuterung von vorformulierten Bestätigungen anhand eines Beispiels

- Bsp. Kunde Darlehen bei Bank
- Jährliche Zustellung des geprüften Covenant Bericht per 31.12
- Revisionsstelle wurde nicht vorab informiert
- Erwartung Kunde und Bank Prüfung Hand in Hand mit Stat. und ohne Mehraufwand

Herausforderungen in Bezug auf das Beispiel

- Überzogene Erwartungen Expectation Gap, Unklare Definition
- Unverbindlich welcher PS, Was für ein Prüfurteil? Keine Auftragsbestätigung?
- Ein nicht modifiziertes Prüfurteil wurde vereinbart
- Prüfungshandlungen wurden nicht definiert

Reaktion des Prüfers

- Da weder Form noch Inhalt der Bestätigung vorgibt, besteht Flexibilität hinsichtlich Auftragsinhalt und Berichterstattung.
- Option 1: PS 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen: Defintion der Prüfungshandlungen mit Auftraggeber, Abstimmung mit stat. JR möglich, Kein Prüfurteil!
- Option 2: PS 950
Vereinbarung der finanziellen Sachinformation wie z.B. Ausgefüllter Covenant Bericht, 
Zugrunde liegender Sachverhalt: Finanz und Ertragslage sowie CF der Einheit (Grundlage Jahresrechnung)
Kriterien: Bewertungskriterien der Bank z.B. in Übereinstimmung mit OR, IFRS, Swiss Gaap FER.

Zusammenfassung, Fazit und kritische Würdigung

Es entsteht Expectation Gap, zu hohe Erwartungen.
Frühzeitige Abklärung, Aktives zugehen auf Kunden
Verantwortung Revisionstelle klarstellen + Separieren von stat. Prüfung 
Es soll bei Auftragsannahme geklärt werden, in welcher Form ein Bericht abgegeben werden kann und ob es eine betriebswirtschaftliche Prüfung oder eine verwandte Dienstleistung durchgeführt werden soll.

 

STAF

1. Einleitung

2. Austritt aus Hodling Privileg und Übertirtt ord. Besteuerung - Erläuterung Step UP und Sondersatz

3. Buchhalterische Behandlung und Folgen Revisionsstelle

4. Zwingend anzuwendende Werkzeuge STAF

5. Zusammenfassung / Fazit / Konklusion

1. Einleitung

Annahme STAF am 19. Mai 2019 Holdingprivileg ein Schlussstrich gezogen. Keine Steuerprivilegien mehr für Holding, Gemischte Gesell, Domizilgesell).  Ab dem 01.01.2020 zwingend ord. Besteuerung. Austritt erfolgt mit Deklaration des Austritt deklariert und beantrag + Deklaration St. Reserven St. Erklärung 19 Ausnahme Zug 20

2. Austritt Holding Privileg

Option 1: St. Reserven (Ausnahme Beteiligungen und Grundstücke) mittels Step Up versteuern: Steuerwert um St. Reserven erhöht in Steuerklärung und danach in 5 - 10 Jahren (je nach Kt.) Steuerwirksam um den Step Up Betrag abgeschrieben. Verst. St. Reserven ist steuerbares EK. 

Option 2: St. Reserven realisiert und 5 Jahre nach STAF mit niedrigen Steuersatz besteuert. Gewinn aufteilen in Stat und historischen Gew. (hist. -> Sondersatz)

3. Buchhalterische Behandlung und Folgen Revisionsstelle

Step-up: Berücksichtigung von lat. Steuern aufgrund Veränd Steuerbemessungsgrundlage (Diff Steuer- Handelsbilanz)
Sondersatz: Keine lat. Steuern (keine Diff Steuer- Handelsbilanz)
Latente Steuern neuen Steuersatz anpassen -> alle Gesell
Aktivierte Verlustvorträge Stufe Konzern müssen neuen Steuersatz berücksichtigen> alle Gesell
Prüfen ob Werkzeuge korrekt angewandt
Transparenter Ausweis im Anhang JR: Generelle Info, Einmaleffekte, Unternehmenspezfische 

4. Zwingend anzuwendende Werkzeuge STAF

- Patentbox max. 90% Entlastung
- 70% Begrenzung gesamtentlastung
- St. Reserven Aufdeckung

5. Zusammenfassung / Fazit / Konklusion

- Steuerbelastung reduziert.
- Stolpersteine für Prüfer (latent. Steuern, Ausweis im Anhang, aktivi. Verlustvorträge, laufender Steueraufwand)
- Hat Einfluss auf Prüfung (alle Aspekte berücksichtigen)

PS 950 - Betriebswirtschaftliche Prüfungen und verwandte Dienstleistungen

  1. Einleitung / Ausgangslage
  2. Grundlagen und Begriffe
  3. Anforderungen und Durchführung
  4. Zsmfsng
  5. Fazit und kritische Würdigung
  6. Fragen

1. Einleitung

- Gilt für betriebswirtschaftliche Prüfungen ab 1. August 2020
- Der PS 950 stellt sowohl einen Prüfungsstandard als auch ein generelles Rahmenwerk für betriebswirtschaftliche Prüfungen dar. Der Originalwortlaut des ISAE 3000 (revised) ist integraler Bestandteil des PS 950
- Prüfgegenstand sowohl finanzielle, aber auch nicht-finanzielle Informationen sein. 

2. Grundlagen

Grundlagen vor Auftragsannahme festgelegt. Für effektive Prüfung benötigt es:

  1. Eine Sachinformation = Sie stellt das Ergebnis der Messung bzw. eine Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts dar.
  2. Ein zugrunde liegender Sachverhalt = Er ist das Ereignis, das anhand von Kriterien gemessen bzw. beurteilt wird.
  3. Kriterien = Sie stellen die Massstäbe zur Messung bzw. zur Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts dar

Bsp. finanzielle Sachinformation: Werte aus der Buchhaltung, abgebildet in der JR inkl. Offenlegung im Anhang.
Zugrunde liegende Sachverhalt: Finanz- und Ertragslage sowie Cashflow einer Einheit
Kriterien: Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS oder SGF

Bsp. nicht finanzielle Sachinformation: Berichte über CO2-Emissionen
Zugrunde liegende Sachverhalt: Ausmass von CO2-Emissionen
Kriterien: Ansatz-, Bewertungs- und Darstellungsgrundsätze, z.B. das Greenhouse Gas Protocol

Zwei Arten von Engagements: 1. Attestation Engagements, bei welchen der ISAE 3000 zwingend anzuwenden. Separate Schlussfolgerung
2. Direct Engagements. Das Ergebnis ist Teil des RS-Bericht. Z.B. IKS Existenz-bestät

Assurance: Hinreichend (reasonable) oder begrenzt (limited). 

3. Anforderungen und Durchführung 

- Voraussetzungen und Vorbedingungen + Auftragsbestätigung
- Auftragsverantw gesamten Prüfungsdauer für Gesamtqualität verantw. 
- Auftragsverantw effiziente Planung & Durchführung verantw. PH an ord. Rev. orientieren
- VE + Sub. Event,
- Flschdrst.
- Bericht. kurz oder lang

5. Bsp. Lohngleichheits

 

Aktivierung von Verlustvorträgen unter OR

Ich habe mich aufgrund der Aktualität für das Thema entschieden, viele Unternehmen machen Verlust wegen Covid 19 sind Fortführungs gefährdet etc.

  1. Kurze Einführung in die Thematik: Was sind Verlustvorträge und wie entstehen sie?
  2. Aktivierungsvoraussetzungen im OR-Einzelabschluss
  3. Behandlung auf Konzernstufe
  4. Kurzer Blick über den Tellerrand: Behandlung nach Swiss GAAP FER und IFRS
  5. Zusammenfassung
  6. Fazit und kritische Würdigung
  7. Fragen

Einführung:

- Verlustvorträge entstehen aus Jahresverlust ohne Verrechnung mit Gewinnvortrag oder Reserven (Massgeblichkeitsprinzip
- Steuerlich annerkannt sind die letzten 7 Jahre steuerlich bereinigten Jahresrechnungen ohne Verrechnung
- Sanierung auch Verlustvorträge aus früheren Perioden heranzuziehen (Art. 67 Abs. 2 DBG)  jedoch Spezialthema
- Stellt sich die Frage ob mutmassliche «latente Steuerguthaben» im OR-Abschluss aktiviert werden kann

2. Aktivierungsvoraussetzungen im OR-Einzelabschluss

- allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen gestützt auf Art. 959 Abs. 2 OR:
- Vergangenes Ereignis
- Verfügungsgewalt
- zukünftiger Mittelzufluss wahrscheinlich
- verlässliche Schätzung

Vergangenes Ereignis, Verfügungsgewalt, gegeben durch die steuerliche Massgeblichkeit und die JR.

Aktivierungsvoraussetzung zuk. Mittelzufl. scheitert. Im OR Vorsichtsprinzip besagt deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit (+ 50.1% reicht nicht).

Verlässliche Schätzung ebenfalls schw. da zuk. Gewinn relevant. Allgemeine Aktivierungsvoraussetzung scheitert. Jedoch sollte die Analyse dennoch eine hohe Wahrscheinlich ergeben, sind die spezifischen Aktivierungsvoraussetzungen nach Art. 960ff. OR zu prüfen:
- Ersterfassung zu Anschaffungskosten
- Folgebewertung: höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellkosten NWP

Die vorliegende Thematik wird in der Lehre kontrovers diskutiert:

  • Schenkungen und Tausch das AK/HK-Gebot durchbrochen da Posten vorsichtigen Verkehrswert bilanziert. Bei Steuervort. kein Verkehrswert

3. OR Konzernabschluss

Grundsätze ordnungsgemässer RGL Art. 958 ff.. BWL Sicht Aktivierung möglich. Auf Stufe EA Gläubigerschutz + Kapitalschutz 725. Möglich mit angemessener Offenlegung

4. Swiss Gaap FER + IFRS

  • Aktivierungspflicht nach IAS 12
  • keine Aktivierungspflicht, Wahl nach FER 11

 

über die Auswirkungen des Covid-19 Solidarbürgschaftsgesetzes 

Einleitung

  1. Auswirkungen auf die Abschlussprüfung
  2. Separate Kreditverwendungsprüfung
  3. Zusammenfassung
  4. Fazit und kritische Würdigung
  5. Fragen

Einleitung

  • Liquiditätsengpässen, Beginn der Covid-19 Pandemie, Solidarbürgschaftsverordnung in Kraft gesetzt,  Vergabe und die Verwendungskriterien staatlich verbürgten Überbrückungskrediten regelte. Gesetz löst Verordnung ab 19.12.20
  • Beschränkungen zur Kreditverwendung während der Inanspruchnahme der Kredite, Verbot von Ausschüttungen.
  • In Artikel 23 die Aufgaben der Revisionsstelle und gibt den Bürgschaftsgesellschaften eine separate Kreditverwendungsprüfung. Neu Gesetz alt Verordnung n/a

Auswirkungen auf die Prüfung

  • Keine Änderung Prüfauftrag einge. ord. Rev. Normalen geprüft. Falschdarstellung aufgrund Verletzung der Kreditverwendungskriterien beurteilen.
  • Kreditvergabe Prüfgegenstand. Verstösse festgestellt, Auswirkungen auf JR und Going Concern, da eine ungerechtfertigte Kreditvergabe sofortige Rückzahlung. Offensichtlich missbräuchliche Gesuche GL Meldung + Hinweis Vermerk
  • Kreditverwendungsvorgaben n/a, neu im Solidarbürgschaftsgesetz Artikel 23 Absatz 1 festgelegte Meldepflicht.
  • 1. CFO 2. VR; VR ordnungsmässigen Zustand nicht herstellen, Meldung an Bürgschaftsorganisation zu machen.
  • Die Solidarbürgschaftskredite FK, Max. 8 J Härtefälle 10 J. 
  • Berechnung (Art 725 OR) bis TCHF 500 nach Art. 3 Solidarbürgschaftsverordnung kein FK. Kredite über
    TCHF 500 gemäss Art. 4 Solidarbürgschaftsverordnung normal FK.
  • Ab 19.12.20 sind Neuinvestitonen erlaubt. Veordnung nicht erlaubt nur Ersatzinvestitionen.

 

Separate Kreditverwendungsprüfung  

Art. 23 separate Prüfung. PS 950 begrenzten Sicherheit. Differenzierte Wesentlichkeitsüberlegungen gegenüber der Abschlussprüfung

Zusammenfassung:

Neu Absatz Verantw. Rev.Stelle, Meldekaskade klar geregelt.  Prüfauftrag gleich Verord. Neu 3. Stufige Meldepflicht.

Kreditverwendungskriterien neu separate Prüfung

Fazit: 

Rechte und Pflichten klar geregelt. Separierung Kreditverwendungsprüfung (In Praxis noch nicht viel vorgekommen)

Fragen?

Kreditvergabe nicht gleich Kreditverwendung

Erstanwendung von IFRS 16 bei (Schweizer) Publikumsgesellschaften

  1. Einleitung / Ausgangslage
  2. Grundlagen von IFRS 16 und Vergleich mit IAS 17
  3. Auswirkungen auf die Bilanz und wichtige Kennzahlen
  4. Zusammenfassung und Fazit
  5. Fragen

1. Einleitung
IFRS 16 seit 01.01.2019 zwingend anzuwenden. Alle Leasingverhältnisse bilanziert. Führt zu Veränd. Bilanz, ER, GFR, erschwert Vergleichbarkeit. vertieftes Verständnis des neuen Standards notwendig

2. Grundlagen
Keine Untersch. Oper und finanz. Nur n/a wenn TCHF 5 oder weniger als 12 M.
Abschreibungs- und Finanzierungskomponente. Abschreibungsaufwand -> operativ. Finanzierungskomponente -> Finanzierungsergebnis als Finanzaufwand. Änderung Bilanz, ER, GFR.

3. Auswirkungen auf die Bilanz und wichtige Kennzahlen

  • EBITDA / EBIT + 
  • Verschuldung + Ansatz Leasingverb.
  • Verschuldungsgrad (Debt-to-equity Ratio) + Zunahme ++sofern vor IFRS 16 viel FK
  • Eigenkapitalquote - Sinkt, da früher erfasste RoU-Assets schneller amortisiert werden als entsprechende Verbindlichkeit vermindert.
  • Op. CF + 
  • Free CF aufgrund + Op. CF
  • Liquidität 2. Grad - da höhere Verb. 

4. Zusammenfassung + Fazit

Grosser Einfluss CF, ER, GFR etc. 

  • Nicht zuletzt liegt es auch am Bilanzpflichtigen Unternehmen einen Sachgerechte und umfangreiche Darstellung im Anhang anzustreben, um die Bilanzleser und Nutzer über die Einflüsse von IFRS 16 auf die Bilanz, ER, CF-Rechnung und die daraus abgeleiteten Performance-Kennzahlen zu informieren.
  • Übergangsbestimmungen (Zusätzliche Offenlegungspflichten für Unternehmen welche die MRM angewandt haben)
    • Überleitung von Verpflichtungen für operatives Leasing unter IAS 17 auf Eröffnungsbilanz erfasster Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 (4 von 48 Unternehmen haben darauf verzichtet)
    • Ausweis gewichteter durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz (94% der Unternehmen haben Vorschrift befolgt)
    • Offenlegung der Vergleichsperiode nach IAS 17 (von 50% der Unternehmen offengelegt)

Mietkonzessionen - IFRS 16 Bilanzierung für Leasinggeber

  1. Einleitung / Ausgangslage
  2. Buchhalterische Erfassung von Mietzugeständnissen beim Leasinggeber
  3. Zusammenfassung und Fazit

1. Einleitung Ausgangslage
COVID-19-Pandemie Lockdown Mieter Mietzugeständnisse von Vermietern . 
Gemäss IFRS 16/44 ff. kann eine Änderung des Leasingverhältnis zu einem zusätzlich zu erfassenden neuen Leasingverhältnis führen.
IASB veröffentlichte im Mai 2020 Änderung von IFRS 16, welche es Leasingnehmern als optionale Erleichterung ermöglicht, auf die Beurteilung, ob Mietkonzessionen eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellen, zu verzichten.
Für Leasinggeber gilt diese Erleichterung nicht. Es stellt sich nun die Frage, wie die Buchhalterische Erfassung von Mietkonzessionen beim Leasinggeber erfolgen muss

2. Buchhalterische Erfassung von Mietzugeständnissen beim Leasinggeber

Bei Leasinggeber Diff. Zwischen operat. und finanz. Lease. Miete -> operat. Lease.

1. Kürzung oder Verzicht auf Zahlungen aufgrund eines Vertrages (z.B. Klauseln über höhere Gewalt) oder geltender Gesetze oder Vorschriften.
nicht als eine Änderung des Leasingvertrags betrachtet werden. 
als negative Leasingzahlung d.h. weniger Ertrag aus dem Leasingvertrag.

2. Stundung von Leasingzahlungen
ändert sich nur die zeitliche Verteilung der Zahlungen. 
Keine Änderung des Leasingverhältnisses 
Alles gleich jedoch Wertminderung gemäss IFRS 9 (da Forderungen) in Betracht gezogen werden. 

3. Verzicht auf zukünftige Leasingzahlungen
eine Änderung des Leasingverhältnisses dar und ist zum Zeitpunkt des Zahlungsverzichts wie ein neues Leasingverhältnis zu bilanzieren. Das heisst, Gesamtmiete neu bemessen und den reduzierten Betrag weiterhin verteilt über die Restdauer des Leasingvertrags verbuchen.

4. Verzicht auf oder Reduzierung von früheren Leasingforderungen
Ein möglicher Ansatz wäre, die Modifikation ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderung als neuen Leasingvertrag behandeln, wobei der gewährte Verzicht (prospektiv) linear über die neue Leasingvertragslaufzeit verteilt wird. 
Ein anderer Ansatz wäre, zum Erlöschen des vertraglichen Anspruchs führt, was zur erfolgswirksamen Ausbuchung der Leasingforderung führt.

3. Zsmfg und Fazit