FEP04 3.3.2 Verbundausbildung
3 Ausbildung planen und vorbereiten 3.3 Alternative Gestaltungsmöglichkeiten – überbetriebliche Ausbildung und Verbundausbildung
3 Ausbildung planen und vorbereiten 3.3 Alternative Gestaltungsmöglichkeiten – überbetriebliche Ausbildung und Verbundausbildung
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.04.2014 / 12.04.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Verbundausbildung bedeutet, dass der Betrieb gemeinsam mit
anderen Ausbildungsbetrieben
oder mit einem Bildungsträger ausbildet.
Vor allem für Betriebe, die erstmals ausbilden
bzw. sich dem administrativen und organisatorischen Aufwand einer Vollausbildung nicht
gewachsen sehen oder nicht alle Bereiche eines Ausbildungsberufes abdecken können oder
wollen, kann die Ausbildung im Verbund eine
gute Alternative sein, um die erforderlichen
Strukturen für eine Ausbildung aufzubauen bzw. sich die Arbeit zu teilen.
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei allen Verbundmodellen bei einem
„Stammbetrieb“, der den Ausbildungsvertrag abschließt und ihn bei der zuständigen Kammer
zur Eintragung einreicht. Häufig arbeiten Verbundpartner auch in anderen Bereichen
zusammen.
Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt
beim Leitbetrieb, der auch den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt.
Einzelne Abschnitte der Ausbildung erfolgen in einem oder mehreren Partnerbetrieben,
mit denen der Leitbetrieb einen Kooperationsvertrag schließt (Beispiel: Ein Rehazentrum
möchte eine Kauffrau im Gesundheitswesen ausbilden. Da es nicht alle Ausbildungsbereiche
abdecken kann, kooperiert es mit einem Krankenhaus. Im Gegenzug
wechselt ein Auszubildender aus dem Krankenhaus (Partnerbetrieb) in das Rehazentrum
(Leitbetrieb).
Auftragsausbildung:
Einige Abschnitte der Ausbildung erfolgen gegen Kostenerstattung
außerhalb des Stammbetriebs in anderen Betrieben oder bei einem Bildungsträger
Ausbildungsverein:
Der Ausbildungsverein übernimmt die organisatorischen Aufgaben,
während die Mitgliedsunternehmen die Ausbildung durchführen. Die Ausbildungsverträge
werden zumeist vom Ausbildungsverein (Leitbetrieb) abgeschlossen. Eine Vereinssatzung
bildet die Grundlage der Kooperationsbeziehungen zwischen allen
Verbundbeteiligten. Die im Ausbildungsverein anfallenden Kosten (Geschäftsführung,
Ausbildungsvergütungen, Prüfungsgebühren etc.) werden durch Mitgliedsbeiträge und/
oder Spenden aufgebracht.
Ausbildungskonsortium:
Mehrere kleinere und mittlere Unternehmen stellen jeweils
Auszubildende ein und tauschen diese nach dem Rotationsprinzip zu vereinbarten Phasen
und Ausbildungsabschnitten aus, die der jeweils ausbildende Betrieb nicht selbst
durchführen kann oder möchte. Die Organisation der Ausbildung erfolgt gemeinsam
oder wird einem „Konsorten“ übertragen.