Premium Partner

ZVL 9021 300.6

FDV 300.6 Zugfahrten

FDV 300.6 Zugfahrten


Kartei Details

Karten 42
Lernende 49
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 18.11.2015 / 06.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/fdv_300_6_zugfahrten
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/fdv_300_6_zugfahrten/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Grundlagen für Zugfahrten

Einstellen und Auflösen von Fahrstrassen

... werden Fahrstrassen bestimmt und mittels entsprechender Bedienung der Sicherungsanlage eingestellt und zum Schutz vor ungewollter Bedienung durch das Stellwerk verschlossen. Anschliessend werden Signale auf Fahrt gestellt.

Nach dem Befahren weden die Signale auf Halt gestellt, die Fahrstrassen aufgelöst und die durch den Block gesicherten Züge rückgemeldet.

Prüfen der Fahrstrasse

Vor dem Einstellen einer Fahrstrasse ist zu prüfen ob:

- der zu befahrene Fahrweg frei ist

- keine Rangierbewegungen und keine anderen Zugfahrten stattfinden, die den Zug gefährden

- sich die Weichen in der richtigen Lage befinden

- die Rangiersignale das entsprechenden Signalbild zeigen

- die Bahnübergangsanlagen der zu befahrenden Bahnübergänge eingeschaltet sind

Prüfen der Fahrstrasse

Wer macht die Fahrstrassenprüfung

Sofern die entsprechende Prüfung nicht durch das Stellwerk erfolg, ist diese durch den Fdl vorzunehmen.

Auflösen von Fahrstrassen OHNE NOTBEDIENUNG

Im Bahnhof oder bei Führerstandssignalisierung darf die Zugfahrstrasse aufgelöst werden:

- wenn keine ungewollte Fahrstrasse in diesen Abschnitt eingestellt werden kann und

    - wenn die Weichen und Bahnübergangsanlagen in der Fahrstrasse befahren wurden oder

   - nachdem der Zug angehalten hat, auch wenn Weichen oder Bahnübergänge belegt bleiben

Sofern die entsprechenden Bedinungen nicht durch das Stellwerk geprüft werden, sind diese durch den FDL zu kontrollieren.

Auflösen von Fahrstrassen MIT NOTBEDIENUNG

Eine Zugfahrstrasse darf durch den Fdl aufgelösst werden, wenn

- kein Zug betroffen ist oder

- der betroffene Zug angehalten hat und sichergestellt ist, dass dieser nicht weiterfährt oder

- der betroffene Zug die Fahrstrasse vollständig verlassen hat. (Kernprozess Störung vorgehen)

- bei Führerstandsignalisierung sichergestellt ist, dass für den betroffenen Zug keine CAB Fahrerlaubnis vorhanden ist

Rückmelden der Züge.

Züge dürfen erst rückgemeldet werden, wenn

er vollständig am letzen Hauptsignal des entsprechenden Blocksignals vorbeigefahren ist und dieses auf Halt zurückgestellt wurde.

Ausschalten der Stellwerkautomatik  Ergänzung zu R 300.6, Ziffer 1.1.1

Der Fahrdienstleiter hat die Stellwerkautomatik (ASB, AB, ADG, DG, DS etc) in folgenden Fällen auszuschalten: 

 - Automatik könnte über gesicherte Abschnitte eine Fahrstrasse einstellen

· Automatik könnte trotz zusätzlicher Belegung durch Fahrzeuge zwischen Zugspitze und nächstfolgendem Hauptsignal eine Fahrstrasse einstellen (z.B. "bei Abkreuzmanöver auf dem Abfahrgleis").

· Automatik könnte über Abschnitte eine Fahrstrasse einstellen, die durch besondere Fahrzeuge befahren werden oder durch solche belegt sind

· Auf Anlagen ohne Zwergsignale: zum Rangieren

· Die erforderliche Bedienung kann nur bei ausgeschalteter Automatik vorgenommen werden. 

Fahrstrassenspeicher; speichern verboten

 

Der Fahrdienstleiter darf keine Fahrstrasse speichern, wenn die zu speichernde Fahrstrasse den Fahrweg von besonderen Fahrzeugen berührt oder überschneidet.