FDV 300.6
Stand: 01.07.2015
Stand: 01.07.2015
Kartei Details
Karten | 12 |
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Lernende | 37 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.09.2015 / 16.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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300.6 Zugfahrten
1 Grundlagen für Zugfahrten
1.3 Zustimmung zur Fahrt
für welche Züge ist sie nötig?
für jeden Zug ist eine Zustimmung zur Fahrt notwendig
– bei Aussensignalisierung mit der Fahrtstellung des Hauptsignals,
– bei Führerstandsignalisierung mittels CAB-Fahrerlaubnis.
300.6 Zugfahrten
1 Grundlagen für Zugfahrten
1.3.2 Gültigkeit der Zustimmung zur Fahrt
Die erteilte Zustimmung zur Fahrt gilt bei
- Aussensignalisierung
- Führerstandsignalisierung
Aussensignalisierung
– auf der Strecke bis zum nächst folgenden Hauptsignal
– im Bahnhof bis der Zug angehalten hat. Liegt keine Zustimmung zur Fahrt in den nächsten Abschnitt vor, darf der Lokführer den Zug nur mit quittungspflichtiger Zustimmung des Fahrdienstleiters bewegen
Die Infrastrukturbetreiberin regelt das Vorgehen, wenn für Züge innerhalb des gleichen Abschnittes mehr als ein Halt angeordnet ist.
bei Führerstandsignalisierung bis zum Ende der CAB-Fahrerlaubnis.
300.6 Zugfahrten
3 Abfahrt
3.1.1 Bedingungen für die Abfahrt eines Zuges
Der Lokführer darf beim Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt erst abfahren, wenn
– die Zugvorbereitung abgeschlossen ist
– die Türen geschlossen sind und sofern erforderlich
– die kundendienstliche Bereitschaft erstellt ist die Abfahrerlaubnis erteilt ist.
300.6 Zugfahrten
3 Abfahrt
3.2 Zeitpunkt für die Erteilung der Zustimmung zur Fahrt
Wann erteilt der FdL die Zustimmung zur Fahrt?
so, dass ein rechtzeitiges verkehren möglich ist.
Bei den durch die Infrastrukturbetreiberin in den Ausführungsbestimmungen bezeichneten Bahnhöfen oder Bahnhofteilen, darf die Zustimmung zur Fahrt erst nach dem Vorliegen der Meldung vom Abschluss der Zugvorbereitung erteilt werden.
300.6 Zugfahrten
3 Abfahrt
3.3.1 Gruppensignale mit Zusatzsignalisierung
Die Zustimmung zur Fahrt bei Fahrt zeigendem Gruppensignal gilt bei folgender Zusatzsignalisierung:
– Gruppensignal-Halttafel mit beleuchtetem Fahrtstellungsmelder oder
– Gruppensignal-Halttafel mit Fahrbegrifftafel. Der Fahrbegriff des Gruppensignals und derjenige der Fahrbegrifftafel müssen übereinstimmen oder
– Fahrt zeigendes Zwergsignal oder
– dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchtetes Gleisnummernsignal oder
– dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchteter Hinweispfeil Gruppensignal.
In Anlagen mit Zwergsignalen und Fahrtstellungsmeldern muss das Zwergsignal Fahrt zeigen und der Fahrtstellungsmelder beleuchtet sein
300.6 Zugfahrten
3 Abfahrt
3.3.1 Gruppensignale mit Zwergsinal
Was muss der Lokführer vor Abfahrt machen?
Der Lokführer hat sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass zwischen der Zugspitze und dem Gruppensignal alle seinem Gleis zugeordneten Zwergsignale Fahrt zeigen. Befinden sich zwischen der Zugspitze und dem nächsten Zwergsignal unbelegte Weichen oder Kreuzungen, ist am rückliegenden Zwergsignal dessen Fahrtstellung zu überprüfen.
300.6 Zugfahrten
3 Abfahrt
3.4 Kundendienstliche Bereitschaft
Wann ist die kundendienstliche Bereitschaft erstellt?
- Fahrgastwechsel abgeschlossen
- Ein- und Auslad beendet
- Abfahrtszeit erreicht, oder vorzeitiges verkehren zulässig
Ist es nicht möglich, die kundendienstliche Bereitschaft rechtzeitig zu erstellen, muss der FdL verständigt werden.