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Fall 2 Herr Gärtner

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Kartei Details

Karten 33
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 21.05.2014 / 31.12.2019
Lizenzierung Keine Angabe
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Was sind die grundsätzlichen Probleme?

- kurzfristige Existenzsicherung via WSH

- Ablehnung Anspruch Abgangsentschädigung durch AG

- Einstelltage ALK aufgrund selbstverschuldetem Arbeitsplatzverlust

ZPO

Zivilprozessordnung regelt das Verfahren vor der kantonalen Instanz

materielles Recht

Das materielle Recht umschreibt die privatrechtlichen Rechte und Pflichten des Einzelnen (z.B. die Pflicht, Miete zu bezahlen und das Recht, die Wohnung zu nutzen). Im Streitfall sind diese Rechte oder Pflichten im Zivilprozess festzustellen.

materielles Recht

Das materielle Recht umschreibt die privatrechtlichen Rechte und Pflichten des Einzelnen (z.B. die Pflicht, Miete zu bezahlen und das Recht, die Wohnung zu nutzen). Im Streitfall sind diese Rechte oder Pflichten im Zivilprozess festzustellen.

Zivilprozessrecht

Zivilprozessrecht ist formelles Recht. Es umschreibt die Regeln des Verfahrens vor Gericht. Insbesondere regelt das Zivilprozessrecht:

  • Welches Gericht an welchem Ort für die Beurteilung des Streites zuständig ist.
  • Wie sich wer im Laufe eines Prozesses zu verhalten hat.
  • Nach welchen Regeln das Gericht den Fall zu entscheiden hat.

Welche Gesetze könnten eine Rolle spielen und warum?

- Sozialversicherungsrecht (ATSG, AVIG, AVIV): Betr. Anspruch auf Arbeitslosentaggeld bzw. Einstelltage

- Arbeitsvertragsrecht (OR, GAV): betr. Kündigung bzw. Anfechtung der Kündigung

- Zivilverfahrensrecht (ZPO): betr. Verfahrensregelung im Privatrecht

- Sozialhilfegesetz, SKOS: kurzfr. Existenzsicherung

Welche Rechtsfragen stellen sich? (anfangs überlegen)

- Hat Herr G. Anspruch auf WSH?

- Darf AG die Abgangsentschädigung verweigern?

- Hat Herr G. seine Arbeitslosigkeit selbstverschuldet?

Was raten Sie Herr G. bezüglich weiterem Vorgehen?

- Anmeldung zum Bezug von WSH (für die Zeit bis er Arbeitslosentaggeld erhält)

- Einsprache an ALK wegen Einstelltage inkl. Sistierungsantrag wenn Gerichtsentscheid abgewartet werden möchte

- Abgangsentschädigung: Klageschrift an Schlichtungsbehörde