Ethik und Menschenrecht
Ethik und Menschenrecht Kapitel 1 & 2
Ethik und Menschenrecht Kapitel 1 & 2
Kartei Details
Karten | 9 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Religion/Ethik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.10.2016 / 21.10.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Welche Pflichten hat der Staat bezüglich Grundrechte?
1. Unterlassungspflicht = Staat ist verpflichtet Verletzung der garantierten Rechte zu unterlassen
2. Schutzpflicht = Staat ist verpflichtet, Private gegen Verletzung ihrer Rechte zu schützen
3. Leistungspflicht = ergibt sich aus sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Grundrechten
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Grundrechte eingeschränkt werden?
1. gesetzliche Grundlage vorhanden (Art. 36 Abs. 1 BV)
2. öffentliches Interesse (Art. 36 Abs. 2 BV)
3. Verhältnismässigkeit ( Art. 36 Abs. 3 BV)
4. Kerngehalt unantastbar (Art. 36 Abs. 4 BV --> Art. 7 BV)
Was ist die Definition von Deontologie?
Pflichtethik:
- Wert in der Handlung selbst
- es gibt Handlungen die schlecht sind, egal wie viel gutes dabei herauskommt
- gewisse Dinge darf man unter keinen Umständen tun
Definition von Utilitarismus?
Nützlichkeitsethik oder Zielethik
- moralischer Wert bemisst sich an seinen Folgen
- Zweck heiligt die Mittel
- Glück maximieren; Leid minimieren
Was sind die Unterschiede zwischen Menschen- und Grundrechten?
Menschenrechte:
- stehen jeder zu egal welcher Staatsangehörigkeit
- sind nicht Einschränkbar
Grundrechte
- Recht gegen über einem Staat
- können eingeschränkt werden
Beispiele für Kerngehalte in der Bundesverfassung sind...
1. Verbot der Folter den Kerngehalt persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 und 3 BV)
2. Verbot der Todesstrafe den Kerngehalt des Rechts auf Leben (Art. 10 Abs. 1 BV)
Welche der Fragen stellen sich bei der Verhältnismässigkeit?
1. geeignet
2. notwendig
3. zumutbar
Was sind die Funktionen der Grundrechte?
1. Schutz des Einzelnen vor unrechtmässigen Eingriffen des Staates
2. Zentrales Element der Demokratie