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Erwerbersatzordnung

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen

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Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2013 / 09.10.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist die Erwerbsersatzordnung (EO)?

4 Antworten

Die EO kompensiert den Verdienstausfall für Deinstleistende in Armee, Zivilschutz und Schutzdienst und die Mutterschaftsentschädigung

Auf was basiert die EO? Wer hat Anspruch?

2 Antworten

Die EO beruht auf dem Solidaritätsprinzip.

Anspruch hat die ganze Bevölkerung, auch Ausländer.

Die EO rechnet immer mit 30 Tagen!

Wer hat Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung?!

4 Antworten

Anspruch haben Dienst leistende Personen im In- ode Ausland. (Ganze Bevölkerung auch Ausländer!)

- für jeden besoldeten Dienstag in Armee, Zivilschutz und Rotkreuzdienst

- für jeden anrechenbaren Dienststag im Zivildienst (Spital, Pflegebereich)

- für jeden Kurstag bei Kaderbildungen von Jugend und Sport

- für Jeden Kurstag in Jungschützenleiterkurse für den sie Funktionssold erhalten

Aus was setzen sich die Entschädigunen bei der EO zusammen?! (Entschädigungsarten?

4 Antworten

 

- Grundentschädigung

- Kinderzulagen

- Zulage für Betreuungskosten

- Betriebszulage

Wie hoch ist die Grundentschädigung bei der EO?

- Rekruten fixer Betrag / Ausnahme Rekruten mit Kindern erhalten Kinderzulagen

- Erwerbstätige 80% des Erwerbseinkommens min/max 62.00/196.00

- Nicht Erwerbstätige, Studenten, Arbeitslose min/max 62.00/111.00

Wer erhält Kinderzulagen bei der EO?!

4 Antworten

Anspruch haben Dienst leistende Personen für:

- eigene Kinder

- Pflegekinder (unentgeltliche dauernde Pflege)

Die Kinderzulage beträgt Fr. 20.00 pro Tag für die Dauer 18/25.

Die Kinderzulagen sind beitragspflichtig!

Wie setzt sich die Entschädigung für Dienst leistende Personen zusammen?!

4 Antworten

- Grundentschädigung

- Kinderzulagen

- Zulagen für Betreuungskosten

- Betriebszulagen

Was sind Betreuungskosten der EO?

 

Betreuungskosten entstehen bei Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt und wer an mindesten 2 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst leistet.

Vergütet werden Mehrauslagen weil die Dienst leistende Person die Betreuungsaufgaben nicht selber wahrnehmen kann.

Nicht vergütet werden Einkommensverluste für Dritte, welche in dieser Zeit die Kinder betreuen.

(Ab Fr. 20.00 max Fr. 67.00 pro Diensttag)