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ER IDF nach § 14 PAG

Eingriffrecht Prüfungsschema der IDF

Eingriffrecht Prüfungsschema der IDF

Nicht sichtbar

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 10.02.2013 / 11.02.2013
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Grundrechtseingiff

  • Freiheit der Person nach Art. 2(2) GG
  • RIS als Teil des APR gem. Art 2(1) i.v.m 1(1) GG
  • allg. Handlungsfreiheit gem Art. 2(1) GG (subsidär)

Sätze nach § 14 (1) PAG

§ 14 (1) Nr.

  1. Abwehr einer Gefahr
  2. gefährliche Orte
  3. gefährdete Objekte
  4. Kontrollstellen
  5. Durchgangsstraßen
  6. gezielte Kontrolle
  7. Schutz privater Rechte

PS. PKT 4.1.1 §14(1) Nr. 1

Zulässigkeitsvorausstznung

Abwehr einer Gefahr:

  • mind konkrete Gefahr
  • Adressat ergibt sich aus §§ 7,8,10 PAG

PS. PKT 4.1.1 §14(1) Nr. 2

  • Aufenthalt an gef. Orten
  • aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehem ist:
    • Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben
    • Personen sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen
    • Personen der Prostitution nachgehen
    • sich Straftäter verbergen

kann jeder der IDF unterzogen werden

PS. PKT 4.1.1 §14(1) Nr. 3

Aufenthalt am gefährdeten Objekten

  • Verkehrsnalgen oder Einrichtungen
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Amtsgebäude
  • andere besondere gef. Objekte

Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass

  • in oder an Objekten dieser Art Starftaten begangen werden sollen, die im Objekt befindlichen Personen oder das Objekt selbst unmittelbar gefährdet sind

PS. PKT 4.1.1 §14(1) Nr. 4

Kontrollstellen die von der Polizei eingerichtet wurden sind um Straftaten im Sinne § 100 a StPO (schwere Straftaten) oder § 27 VersG (Waffen auf Versammlungen) zu verhindern

PS. PKT 4.1.1 §14(1) Nr. 5

Durchgangsstraßen oder öffentl. Einrichtungen des intern.  Verkehr  zur Verhütung oder Unterbindung

  • der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze
  • des unerlaubten Aufenthaltes

zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

PS. PKT 4.1.1 §14(1) Nr. 6

Fhzg dessen Kennzeichen die zur gezieletn Kontrolle ausgeschrieben ist

  • alle darin befindlichen Personen