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ER DEF

wichtige Definition

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Nicht sichtbar

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Kartei Details

Karten 32
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.02.2013 / 31.07.2014
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Adressat nach dem PAG

§7PAG: Zustandstörer

  1. Gefahrenverursacher
  2. Aufsichtspflichtiger
  3. Geschäftsherr

§8PAG: Zustandsstörer

  1. Inhaber tatsächlicher Gewalt
  2. Eigentümer
  3. letzte Eigentümer

§9PAG: unmittelbare Ausführung

§10PAG: Nichtverantwortlicher

Anfangsverdacht

gem §152 (2) StPO

besteht dann, wenn zureichende tatsächlich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat sprechen

Angemessenheit

die eingeschränkten Rechtsgüter dürfen die der geschützten Rechtsgüter nicht überwiegen.

Aufgaben aus anderen Rechtsvorschriften

  • OWI-Verfolgung- § 2(4) PAG i.v.m §53 OwiG
  • VOWI-Verfolgung- § 2(4) PAG i.v.m §47 OwiG i.v.m §1 (3) ThürZustvoVowi
  • Verfolgung Straftaten- § 2(4) PAG i.v.m §163 (1) StPO
  • Verkehrskontrolle- § 2(4) PAG i.v.m §36(5) StVO

Befragung

dient der Ehebung, dem Erfragen von Wahrnehmungen zu einem polzeilich relevanten SV

Betroffener

...ist derjenige, gegen den das OWI-Verfahren bei einem Tatverdacht gerichtet ist. Erhält Person erst nach Einleitung des Ermittlungsverfahren(der Verwaltungsbehörde)

dringende Gefahr

eine Gefahr wenn sie einem wichtigem Rechtsgut droht

dringender Tatverdacht

besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte TT oder Teilnehmer einer Straftat ist.