Elektromeister TPA Kapitel 3
Fragen und Antwort Elektromeister TPA Kapitel 3 Kompensation USV Notbeleuchtung
Fragen und Antwort Elektromeister TPA Kapitel 3 Kompensation USV Notbeleuchtung
Kartei Details
Karten | 149 |
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Lernende | 81 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.02.2013 / 12.02.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Notbeleuchtung: Beleuchtung die bei Störung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird.
Ersatzbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können. Sicherheitsbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere verlassen eines Raumes, Gebäudes ermöglichen oder es der Person ermöglicht einen potentiellen gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Teil der Sicherheitsbeleuchtung der es ermöglicht. Rettungsrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind. Antipanikbeleuchtung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die der Panikvermeidung dienen soll, und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze besonderer Gefährdung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potentiellen gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden. Die Bel. soll es ermöglichen angemessene Abschaltmassnahmen zur Sicherheit der Personen und anderer in den Räumlichkeiten befindenden Personen treffen.
Ziel: Ausfall allg. Stromversorgung, Gefahrloses Verlassen des Ortes ermöglichen. Erfüllt: - Leuchten 2m über dem Boden installiert sind - Zeichen an allen Ausgängen & Notausgängen angebracht sind, beleuchtet oder nichtbeleuchtet.
•Jede im Notfall benützte Ausgangstüre •Nähe von Treppen ? Jede Treppenstufe direkt beleuchten •Nähe jeder anderen Niveauänderung •Vorgeschriebene Notausgänge & Sicherheitszeichen Jede Richtungsänderung •Jeder Kreuzzug der Gänge und Türen •Ausserhalb und nahe dem letzten Ausgang •Nähe jeder erste Hilfe Station •Nähe jeder Brandbekämpfung und Meldeeinrichtung
Aufgaben: Personen gefahrenlos Verlassen des Ortes. Merke: - Nennbetriebsdauer 1 Stunde - Ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf vorgezeichneten Rettungswegen - Einschaltverzögerung Innerhalb 5s 50% der Beleuchtungsstärke - 60s 100% der geforderten Beleuchtungsstärke
Aufgabe: Wahrscheinlichkeit einer Panik reduzieren und Personen durch ausreichende Sehbedingungen und Orientierung sicheres Erreichen der Rettungswege. Merke: Nennbetriebsdauer für Rettungswege 1h - Einschaltverzögerung Innerhalb 5s 50% - 60s 100% der geforderten Beleuchtungsstärke - Wenn die Netzspannung unter 80% fällt muss die Notbel. selbständig einschalten. ( <0.5s) - Betrieb und Störung der Stromversorgung für Sicherheitszwecke müssen an geeigneter Stelle angezeigt werden. Alarmmeldungen müssen eindeutig erkennbar sein.