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Elektroinstallateur HFP SIA 108

Fragen SIA 108

Fragen SIA 108

Kartei Details

Karten 38
Lernende 76
Sprache Deutsch
Kategorie Elektrotechnik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 05.04.2015 / 05.05.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was regelt die SIA 108?
Für wen ist Sie gedacht?

Leistung und Honorare für Maschinen-, Elektro- und Fachingenieure der Gebäudeinstallation.

Zähle das Inhaltsverzeichnis der SIA 108 auf!
(Art. 1-8)

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

2. Aufgaben und Stellung des Ingenieurs

3. Leistungen des Ingenieurs

4. Leistungsbeschrieb

5. Grundsätze der Vergütung der Ingenieurleistung

6. Honorarberechnung nach dem effekiven Zeitaufwand

7. Honorarberechnung nach den Baukosten

8. MSRL-Technik

Nenne Pflichten des Ingenieurs!
(mind. 4)

- Sorgfaltspflicht

- Treuepflicht

- Vertretung Auftraggeber (ggü. Behörden, Unternehmen, Lieferanten, oder z.B. Massnahmen auf der Baustelle zu ergreifen)

- Abmahnungspflicht (wenn z.B. der Bauherr Weisungen angibt, muss der -ingenieur ihn in Bezug auf Kosten, Qualität, Termine hinweisen)

- Aufbewahrung Dokumente (10 Jahre)

 

Nenne die Rechte des Ingenieurs!
(3 von 4 Stück!)

- Urheberrecht

- Veröffentlichungen

- Beizung von Dritten zur Vertragerfüllung (auf eigene Kosten)

- Abschlagszahlungen, Sicherstellung, Vorauszahlung ( Abschlag: mind. 90% der erbrachten Leistungen, bei Sschlussrechnung den Rest)

Kann der Bauherr dem Elektrounternehmer direkte Weisungen geben?

Nein, wenn er es doch macht muss er den Ingenieur schriftlich orientieren, damit dieser allenfalls ihn Abmahnen kann. (Termine, Kosten, Qualität)

Ist der Auftraggeber Weisungsberechtigt ggü. dem Ingenieur?

Sicher. Mahnt der Ingenieur diesen ab, trägt der Auftraggeber die Folgen selber.

Der Auftraggeber bezahlt den Ingenieur die SIA-Teilphasen 3+4.
Darf er die Ausschreibung nun selber benützen?

Ja.

Mit dem Bezahlen des Honorars steht dem Auftaggeber zu , die Ergebnisse für den vereinbarten Zweck zu benützen. (Art. 1.6.4)

Gemäss Terminprogramm muss der Auftraggeber dem Ingenieur die nötigen Unterlagen (z.B. Industieküchenpläne, Arbeitsplatzeinrichtungen, Maschinen, HLKS-Einrichtungen...) bereits abgegeben haben.
Welche Rechte stehen dem Ingenieur zu?

Der Ingenieur kann den Auftraggeber mahnen, die Fristen und Termine verschieben sich angemessen. (Art. 1.8)