Einzahlungen und Auszahlungen
Baranweisung
Baranweisung
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 19.06.2012 / 26.05.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/einzahlungen_und_auszahlungen
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Höchst-/ Mindestbetrag der Baranweisung
- kein Mindestbetrag
- Höchstbetrag CHF 10000.-
Auf was muss man bei der Annahme einer Baranweisung achten?
Bei Baranweisung in den Bankenkanal ab CHF 25000.- ist das Formular A1 betreffend GWG auszufüllen.
Auf was muss man bei der Auszahlung achten?
gülltigen Ausweis verlangen
Welche Kundennutzen gibt es?
- einfache und schnelle Übermittlung von Bargeld (CHF)
- Eine Baranweisung ist dann sinnvoll, wenn weder der Absender noch der Empfänger ein Konto besitzt.
- Rückseite des Abschnittes kann als Mitteilung genutzt werden
- Der Absender kann dem Empfänger bis CHF 10000.- bar an die Haustüre bringen lassen.
Wie teuer ist die Dienstleistung? Wer bezahlt die Gebüren?
Absender: keine Kosten
Absender: CHF 18.50 (= Mindeskosten). Die Kosten richten sich nach der Höhe des einbezahlten Betrags (drei Preisstufen).
Für welche Kunden ist die Baranweisung geeignet?
Für Kunden ohnen Postkontobeziehung
Was ist Wichtig beim Ausfüllen der Baranweisung?
Adresse der Person die Einzahlt
Adresse der Person welche das Geld erhält
Geldbetrag
Unterschrift des Einzahlers
gülltige Stempel
CHF 18.50 = ...................... Die Kosten richten sich nach der Höhe des einbezahlten Betrags.