Diagnostik
1. Rahmenbestimmungen: Qualitätssicherung, Juristisches, Ethik 2. Testtheorie 3. Gegenstand der Testtheorie 4. Grundannahmen der Klassischen Testtheorie
1. Rahmenbestimmungen: Qualitätssicherung, Juristisches, Ethik 2. Testtheorie 3. Gegenstand der Testtheorie 4. Grundannahmen der Klassischen Testtheorie
Kartei Details
Karten | 17 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Psychologie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.01.2016 / 13.06.2017 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Rahmenbedingungen (Standaeds)
Teststandards der APA (Amerikanische Gesellschaft für Psychologie) Deutsche Fassung (Häcker, Leutner & Amelang, 1998): neue Fassung (Englisch) 2014
DIN 3330: Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen
Urheber/Entwickler
Initiative des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung Lutz Hornke(RWTH Aachen) und zwanzig Experten aus Anwendung und Wissenschaft.
Juristische Rahmenbedingungen
Umgang mit personenbezogenen Daten
Datenschutz: Personenbezogene Daten vor Zugriff unbefugter Personen bewahren
Nein: alle nicht an der Untersuchung beteiligten Personen (auch andere Psycholog_innen,gegenüber Familienangehörigen)
Ja: gegenüber Mitarbeiter_innen(z.B. PTA, Sekretariat … entfällt Schweigepflicht)
Nein: Dateneinsicht durch Betroffenen von objektivenDaten nicht von subjektiven Daten
Nein: Dilemma bei Begutachtung (z.B. ziviler Rechtsstreit, Arbeitsplatz)
Psycholog_innenhaben keinZeugnisverweigerungsrecht vor Gericht aber approbierte psychologische Psychotherapeuten (Strafprozessordnung, 52 ff)
Grundgesetz
Art. 1 (1): “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Art. 2 (1) und (2): “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt... Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich...“.
Wo spielt das z.B. eine Rolle?
StGB 203 (1) Verletzung von Privatgeheimnissen (Arzt, Berufspsychologen etc.)
Offenbarungspflicht 138 StG
Betriebsverfassungsgesetz
§95 (1): “Richtlinien über die personelle Auswahl bei Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates“. Der Betriebsrat hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung oder Konstruktion eines Auswahlverfahrens für externe Bewerber.
Rahmenbedingungen (Ethik)
Ethische Richtlinien des Berufsverband Deutsche Psychologinnen und Psychologen
Voraussetzung für den Einsatz diagnostischer Verfahren
Warum brauchen wir Methodenkenntnisse für Testverfahren
Professioneller Einsatz diagnostischer Verfahren erfordert Entsprechung der relevanten Gütemerkmale!
Zur Beurteilung der diagnostischen Verfahren ist ein theoretischer Rahmen zur Festlegung eines Standards erforderlich! (A) Beurteilung bestehender Verfahren
(B) Entwicklung neuer Verfahren
DIN-Norm 33430 für berufsbezogene Eignungsdiagnostik fordert Kenntnisse der anwendenden Personenin diesem Feld über:
Verfahren der Eignungsbeurteilung (6. Semester)
Statistisch-methodische Grundlagen
Test-und Messtheorien(VL Seminar)
Evaluationsmethodik einschließlich Kosten-und Nutzenaspekten (VL)
Konstruktionsgrundlagen (Sem.)
Einsatzmöglichkeiten (VL)
Durchführungsbedingungen (Sem. 6. Sem.)
Gütekriterien (VL Seminar)
Gutachtenerstellung (Master)
Gegenstand der Testtheorie (Tests … Begrifflichkeiten)
Tests (im engerenSinne) = Leistungstests (Fähigkeiten)
Tests (im weiterenSinne) = Leistungstests und Persönlichkeitsfragebögen (Eigenschaften allgemeiner Art)
Hiermit sind keinestatistischen Tests (t-test …) gemeint
Wir sprechen von psychometrischenTests!
Gegenstand der Testtheorie (Testarten I (Differenzierung nach Inhalt)
(Differenzierung nach Inhalt)
Leistungstests
Entwicklungstests
Intelligenztests
Allgemeine Leistungstests
Schultests
Spezielle Funktionsprüfungs-und Eignungstests
Psychometrische Persönlichkeitstests
Persönlichkeitsstrukturtests
Einstellungs-und Interessenstests
Klinische Tests
Persönlichkeitsentfaltungstests
Formdeuteverfahren
Verbal-thematische Verfahren
Zeichnerische und Gestaltungsverfahren
Gegenstand der Testtheorie (Testarten II )
Speed-Tests: leichte Aufgaben
(Items können von jedemgelöst werden)
Zeitbegrenzung, so dass komplette Beantwortung innerhalb der Zeit nicht möglich
Anzahl richtig bearbeiteter Aufgaben wird gewertet (Schnelligkeitsaspekt)
Niveau-Tests: Aufgaben, die im Schwierigkeitsgrad kontinuierlich ansteigen (nicht möglich, dass alle Aufgaben von allen Probanden richtig gelöst werden)
Keine oder großzügige Zeitbegrenzung
Schnelligkeit spielt eher eine untergeordnete Rolle, es geht um Ermittlung eines (intellektuellen) Leistungsniveaus (auch Power-Tests genannt)
Gegenstand der Testtheorie ( Testtheorie (Rost, 1996))
Theorie über „psychologische Tests“, die psychische Eigenschaften, Fähigkeiten oder Zustände von Personen (= psychologische Konstrukte) erfassen
Gegenstand dieser Testtheorie sind „objektive“ Leistungstests sowie Daten aus Fragebögen, Beobachtungen und Interviews („objektiv“ bedeutet hier, dass Antwortalternativen eindeutig richtig oder falsch)
Hääää??? „falsch“ bei Persönlichkeitstests: Geht das??
Ja -„falsch“ im Sinne des Konstrukts!
„Ich fühle mich oft unsicher!“ Antwort „nein“ (falsch im Sinne des Konstrukts Ängstlichkeit)