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Datenschutz und Datensicherheit

KV

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Kartei Details

Karten 7
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 29.01.2014 / 05.03.2021
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)    (Tim Nater)
Weblink
https://card2brain.ch/box/datenschutz_und_datensicherheit
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Personendaten zweite Kategorie

Erlauber die Beurteilung einer Person

Quellen des Datenschutzrechts

DSG

VDSG

IDG

Grundätze des Datenschutzes

  • Gesetzmässigkeit
  • Verhältnismässigkeit
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit
  • Integrität
  • Transparenz
  • Informationssicherheit
  • Treu und Glauben

Anforderungen für verhältnismässige Datenbearbeitung

Die geeignete und erforderliche Datenbearbeitung ist verhältnismässig im engeren Sinne

Richtigkeit/Integrität

Nur richtige, zuverlässige Daten können eine verlässliche Grundlage für richtige, korrekte Entscheide und Handlungen abgeben

Schutz gegen unbefungte Kenntnisnahme

  • Informationen dürfen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen
  • Informationen müssen richtig und vollständig sein
  • Informationen müssen bei Bedarf vorhanden sein
  • Informationsbearbeitungen müssen einer Person zugeordnet werden können
  • Veränderungen von Informationen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein

Weitere datenschutzrelevante Regelungen des IDG

  • Das für den Umgang mit Informationen verantwortliche Organ
  • Die Bekanntgabe von Personendaten
  • Die Bekanntgabe von besonderen Personendaten
  • Die Einschränkungen bei der Bekanntgabe von Personendaten
  • Das Recht auf Sperrung
  • Das Bearbeiten von Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke.
  • Das Vernichten von Personendaten
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