Datenschutz und Datensicherheit
KV
KV
7
0.0 (0)
Kartei Details
Karten | 7 |
---|---|
Lernende | 14 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 29.01.2014 / 05.03.2021 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND) (Tim Nater) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/datenschutz_und_datensicherheit
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/datenschutz_und_datensicherheit/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Personendaten zweite Kategorie
Erlauber die Beurteilung einer Person
Quellen des Datenschutzrechts
DSG
VDSG
IDG
Grundätze des Datenschutzes
- Gesetzmässigkeit
- Verhältnismässigkeit
- Zweckbindung
- Richtigkeit
- Integrität
- Transparenz
- Informationssicherheit
- Treu und Glauben
Anforderungen für verhältnismässige Datenbearbeitung
Die geeignete und erforderliche Datenbearbeitung ist verhältnismässig im engeren Sinne
Richtigkeit/Integrität
Nur richtige, zuverlässige Daten können eine verlässliche Grundlage für richtige, korrekte Entscheide und Handlungen abgeben
Schutz gegen unbefungte Kenntnisnahme
- Informationen dürfen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen
- Informationen müssen richtig und vollständig sein
- Informationen müssen bei Bedarf vorhanden sein
- Informationsbearbeitungen müssen einer Person zugeordnet werden können
- Veränderungen von Informationen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein
Weitere datenschutzrelevante Regelungen des IDG
- Das für den Umgang mit Informationen verantwortliche Organ
- Die Bekanntgabe von Personendaten
- Die Bekanntgabe von besonderen Personendaten
- Die Einschränkungen bei der Bekanntgabe von Personendaten
- Das Recht auf Sperrung
- Das Bearbeiten von Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke.
- Das Vernichten von Personendaten