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Bürgerliches Recht, §8 Leistungsstörungen 2

Ws 2011/12

Ws 2011/12


Kartei Details

Karten 14
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2012 / 25.09.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist Unmöglichkeit?

Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung aus tatsächlichen, rechtlichen oder anderen Gründen vom Verpflichteten nicht erbracht werden kann.

Was sind die Rechtsfolgen der anfänglichen Unmöglichkeit?

Der Vertrag ist wirksam, § 311 a I BGB.Der Schuldner braucht die unmögliche Hauptleistung nicht zu erbringen, § 275 BGB.Der Schuldner schuldet Schadensersatz nach § 311 a II BGB.Der Gläubiger braucht keine Gegenleistung zu erbringen, § 326 BGB.

Was sind die Rechtsfolgen der nachträglichen Unmöglichkeit?

Der Vertrag ist wirksam.Der Schuldner braucht die unmögliche Hauptleistung nicht zu erbringen, § 275 BGB.Der Schuldner schuldet unter den Voraussetzungen der §§ 280, 283 Schadensersatz.Der Gläubiger braucht keine Gegenleistung zu erbringen, § 326 I BGB.

Wann kommt der Schuldner in Verzug?

Der Schuldner kommt durch die Mahnung in Verzug, § 286 I. In den Fällen des § 286 II BGB kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug. Nach § 286 III BGB kann der Schuldner dreißig Tage nach Rechnung in Verzug geraten.

Was ist eine Mahnung?

Mahnung ist das ernstliche Verlangen nach der Leistung. Eine Fristsetzung ist dazu nicht notwendig. Wird die Frist gesetzt, dann spricht das für den ernstlichen Charakter der Leistungsaufforderung.

Welche zivilrechtliche Bedeutung hat eine Rechnung?

Wenn der geschuldete Betrag bereits feststeht, dann hat die Rechnung als rein tatsächliche Zahlungs-aufforderung keine Bedeutung. Wenn in der Rechnung der geschuldete Betrag erstmals angegeben ist,dann begründet die Rechnung die Fälligkeit. Unabhängig davon kann der Schuldner nach § 286 III BGB dreißig Tage nach Rechnung in Verzug geraten.

Was sind die Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs?

Verzugszinsen, § 288 BGB, und Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280, 286 BGB.

Was sind die Rechtsfolgen des Lieferverzugs?

Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280, 286 BGB, Rücktritt des Gläubigers nach Fristsetzung, § 323 BGB, Rückforderung einer eventuellen Anzahlung, §§ 323, 346 BGB, Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280, 281 BGB.