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Brandschutz

BrandschutzKlausur

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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Université
Crée / Actualisé 16.08.2013 / 18.12.2023
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Definition Höhe (bauordnungsrechtlich)

Laut MBO: „Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.“

 

Aufenthaltsraum

zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet

 

Nutzungseinheit

- abgeschlossene, einem bestimmten Nutzungszweck zugeordnete Bereiche

- kann über mehrere Geschosse gehen, die intern miteinander verbunden sind

 

Brutto-Grundfläche

 

Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes

- Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Raum)

- Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Balkon)

- Nicht überdeckte Bereiche.

Nicht berücksichtigt werden:

- Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen

- Kriechkeller, Kellerschächte

- Außentreppen

- nicht nutzbare Dachflächen, konstruktiv bedingte Hohlräume.

Görtz sagt: Keine Kellerflächen berücksichtigen!! Aber dazu gibt es widersprüchliche Infos

 

Brandschutzkonzept - wesentliche Inhalte

 

Landesbauordnung ungleich Sonderbau-Verordnung speziell vor generell: Sonderbau gilt

- Allgemeine Angaben

- Vorbeugender Brandschutz (baulich und anlagentechnisch)

- Organisatorischer Brandschutz

- Abwehrender Brandschutz

- Abweichungen

- Verantwortlichkeiten

 

MBO

 

- Verwaltungsvorschrift (VV)

- Landesbauordnung (LBO)

- Durchführungsverordnung (DVO)

-->muss im Wesentlichen nur von den Schutzzielen eingehalten werden

 

allgemeine Schutzziele MBO

 

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die

öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen

Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

 

MBO Schutzziele für den Brandschutz

 

- Brandentstehung vorbeugen

- Vorbeugung der Brandausbreitung (Schutz vor Feuer und Rauch)

- Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren

- Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten