Brandschutz
BrandschutzKlausur
BrandschutzKlausur
Kartei Details
Karten | 101 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.08.2013 / 18.12.2023 |
Lizenzierung | Namensnennung (CC BY) |
Weblink |
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Definition Höhe (bauordnungsrechtlich)
Laut MBO: „Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.“
Aufenthaltsraum
zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet
Nutzungseinheit
- abgeschlossene, einem bestimmten Nutzungszweck zugeordnete Bereiche
- kann über mehrere Geschosse gehen, die intern miteinander verbunden sind
Brutto-Grundfläche
Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes
- Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Raum)
- Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Balkon)
- Nicht überdeckte Bereiche.
Nicht berücksichtigt werden:
- Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen
- Kriechkeller, Kellerschächte
- Außentreppen
- nicht nutzbare Dachflächen, konstruktiv bedingte Hohlräume.
Görtz sagt: Keine Kellerflächen berücksichtigen!! Aber dazu gibt es widersprüchliche Infos
Brandschutzkonzept - wesentliche Inhalte
Landesbauordnung ungleich Sonderbau-Verordnung speziell vor generell: Sonderbau gilt
- Allgemeine Angaben
- Vorbeugender Brandschutz (baulich und anlagentechnisch)
- Organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Abweichungen
- Verantwortlichkeiten
MBO
- Verwaltungsvorschrift (VV)
- Landesbauordnung (LBO)
- Durchführungsverordnung (DVO)
-->muss im Wesentlichen nur von den Schutzzielen eingehalten werden
allgemeine Schutzziele MBO
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen
Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
MBO Schutzziele für den Brandschutz
- Brandentstehung vorbeugen
- Vorbeugung der Brandausbreitung (Schutz vor Feuer und Rauch)
- Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren
- Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten