Auftrag
Repetitorium Orel Füssli
Repetitorium Orel Füssli
Kartei Details
Karten | 65 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 30.03.2015 / 16.01.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Anwendbarkeit Auftragsrecht
Alle Arbeits- und Dienstleistungsverträge, die nicht Sondertyp unterliegen.
Verträge sui generis. Auch bei gemischten Verträgen.
Qualifikation
Planungsvertrag, Bauleitungsvertrag, GeneralUG Vertrag, TotalUG Vertrag, Arztvertrag, Anwaltsvertrag
Planungsvertrag: h.M. WerkV, Bauleitungsvertrag: Auftrag, GeneralUG Vertrag: überwiegend als WerkV, TotalUG Vertrag (inkl. Projektierung): WerkV, Arztvertrag: Auftrag: Aufklärung, Diagnose, Behandlung mit Einwilligung und indiziert: für Gutachten/Labortest z.T. WErkV, Anwaltsvertrag: Auftragsrecht, BankV: Meistens Auftrag,
Bank-AGB
Gilt sofern kein zwingende Normen Banken- und Börsengesetzgebung.
Nicht unklar, missbräuchlich, ungewöhnlich.
Abgrenzung Auftrag Vollmacht
Auftrag unvollkommen zweiseitig, Vollmacht einseitig.
Häufig Vollmachtgeber-Bevollmächtigter: Auftrag
Abgrenzung Auftrag Gefälligkeit
Rechtsbindungswille, Einzelfall, Bedeutung Geschäft für Auftraggeber
Im Zweifel Gefälligkeit
Konkludent zustande gekommen, wenn Tätigwerdender nach T+G auf Rechtsbindungswille schliessen kann
BGer: Nur gewerblich oder gegen Entgelt oder vorbestehende Rechtsbezihung
Abgrenzung ArbeitsV Auftrag
Subordination/Einordnung in Betrieb, Weisungsrecht AG
ArbV immer entgeltlich
Abgrenzung einfache Gesellschaft Auftrag
GS: gemeinsamer Zweck, INteresse, Eigenbeteiligung finanziell, Keine Weisungsgebundenheit, persönliche solidarische unbeschränkte Haftung (Auftrag nur Deliktahftung)
Formvorschriften Auftrag
Formfrei möglich OR 394 ff. i.V.m. OR 11 I
BGer: auch wenn formpflichtiges Geschäft als Gegnstand (z.B. Grundstückskauf)