Arbeitsrecht
Recht
Recht
Kartei Details
Karten | 24 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 17.07.2013 / 15.09.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Der Tarifvertrag gilt im einzelnen Arbeitsverhältnis nur wenn:
1. der AN in Gewerkschaft und AG in AG-Verband
beidseitige Tarifgebundenheit
2. Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifvertrag
3. Allgemeinverbindlichkeit
Arbeitsrecht
Individual-AR:
AN - AG
z.B. Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung
Kollektiv-AR:
große Gruppe, Gewerkschaft, Tarifvertrag, Betriebsrat, AG-Verband
Arbeitsschutz:
ArbSchG/ArbZG
MuSchG
JArbSchG
BEEG
Schwerbehinderte (SGB IX)
AN ist, wer
- aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages
- in abhängiger Stellung
- gegen Entgelt Dienste leistet
Vorteile:
- Sozialversicherung (Arbl., KV, RF, PflV, UV)
- Schutz vor Kündigung, wirtschaftliches Risiko liegt bei AG
- Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krankheit
Vorteile / Nachteile
selbstständig / freier Mitarbeiter
+: "Freiheit": - Job/Tätigkeit wird ausgesucht
- Urlaub
- Verdienst
- : Sozialversicherung muss selbst geregelt werden
kein sozialer Schutz,
wirtschaftliches Risiko wird selbst getragen
AG ist, ...
wer AN beschäftigt
Risiko Scheinselbstständigkeit
- Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Strafbarkeit
Klärung Scheinselbstständigkeit
SGB IV § 7a Antragverfahren / Clearingverfahren
Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet
Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
- Verfahrensgang:
Gütetermin (1 Richter)
Kammertermin (1 Richter, 2 Leihenrichter je von AN und
AG Seite)
I. Instanz (Arbeitsgerichte)
II. Instanz (Landes-Arbeitsgerichte)
III. Instanz (BGundesarbeitsgericht)
- Besetzung des Gerichtes
- Vertretung vor Gericht: Gewerkschaft, AG-Verbände
- I. Instanz trägt jeder seine eigenen RA-Kosten