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Arbeitsrecht

Recht

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Kartei Details

Karten 24
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.07.2013 / 15.09.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Der Tarifvertrag gilt im einzelnen Arbeitsverhältnis nur wenn:

1. der AN in Gewerkschaft und AG in AG-Verband
    beidseitige Tarifgebundenheit

2. Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifvertrag

3. Allgemeinverbindlichkeit

Arbeitsrecht

Individual-AR:
   AN - AG
   z.B. Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung

Kollektiv-AR:
   große Gruppe, Gewerkschaft, Tarifvertrag, Betriebsrat, AG-Verband

Arbeitsschutz:
   ArbSchG/ArbZG
   MuSchG
   JArbSchG
   BEEG
   Schwerbehinderte (SGB IX)

AN ist, wer

- aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages

- in abhängiger Stellung

- gegen Entgelt Dienste leistet

Vorteile:
- Sozialversicherung (Arbl., KV, RF, PflV, UV)
- Schutz vor Kündigung, wirtschaftliches Risiko liegt bei AG
- Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krankheit

Vorteile / Nachteile 

selbstständig  /  freier Mitarbeiter

+: "Freiheit": - Job/Tätigkeit wird ausgesucht
                       - Urlaub
                       - Verdienst

- : Sozialversicherung muss selbst geregelt werden
     kein sozialer Schutz, 
     wirtschaftliches Risiko wird selbst getragen

AG ist, ...

wer AN beschäftigt

Risiko Scheinselbstständigkeit

- Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge

- Strafbarkeit 

Klärung Scheinselbstständigkeit

SGB IV § 7a Antragverfahren / Clearingverfahren

Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet

 

Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

- Verfahrensgang:
   Gütetermin (1 Richter)
   Kammertermin (1 Richter, 2 Leihenrichter je von AN und
   AG Seite)
   I. Instanz (Arbeitsgerichte)
   II. Instanz (Landes-Arbeitsgerichte)
   III. Instanz (BGundesarbeitsgericht)

- Besetzung des Gerichtes

- Vertretung vor Gericht: Gewerkschaft, AG-Verbände

- I. Instanz trägt jeder seine eigenen RA-Kosten