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Block 1: Allgemeine Haftungsvoraussetzungen

Haftpflichtrecht I VBV René Beck

Haftpflichtrecht I VBV René Beck


Kartei Details

Karten 14
Lernende 292
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.10.2015 / 26.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (René Beck / Nathalie Thiemann)
Weblink
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Class-Action-Verfahren / punitive damages / perte d'une chance

Erkläre die Begriffe

Class-Action-Verfahren: eine Zusammenfassung einer Vielzahl von Ansprüchen verschiedener Geschädigter zu einer einzigen Klage.

punitive damages: anglo-amerikanischer Rechtskreismit eigenem Rechtsinstitut, welches den Zweck verfolgt, den Schädiger zu bestrafen und diesen sowie evtl. zukünftige Täter damit abzuschrecken.

perte d'une chance: Alles-oder-Nichts-Prinzip, Bsp. ein Tennisstar verletzt seinen Arm vor dem Tennisturnier. Er kann am Turnier nicht teilnehmen und es entgeht ihm die Siegesprämie - respektive er "verpasst sie".

Was bedeutet Haftpflicht? (Allgemeiner Begriff)

Einstehen müssen für den einem anderen zugefügten Schaden oder immaterielle Unbill, welche eine Genugtuungsleistung auslöst.

Für was steht das Haftpflichtrecht? (im Allgemeinen)

Das Haftpflichtrecht ist die Gesamtheit der Bestimmungen, welche die Ersatzpflicht aus einer Schadenszufügung regeln.

Nenne die Allgemeinen Haftungsvoraussetzungen

1. Ersatzfähiger Schaden

2. Widerrechtlichkeit (gegen das Gesetz verstossen zu haben)

3. Adäquater Kausalzusammenhang (rechtlich-relevanter Zusammenhang)

4. Haftungsgrund

Ersatzfähiger Schaden (Differenztheorie)

 

Als Schaden gilt jede ungewollte Vermögenseinbusse, welche in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder im entgangenen Gewinn bestehen kann.

Ersatzfähiger Schaden (Begriffspaare)

1. Mittelbarer und unmittelbarer Schaden

2. Direkter Schaden und indirekter Schaden (Reflexschaden)

1. Mittelbarer und unmittelbarer Schaden: Im Gegensatz zum unmittelbaren Schaden, welchr als direkte Folge des schädigenden Ereignisses zu betrachten ist, erscheint der mittelbare Schaden innerhalb der Kausalkette als Wirkung einer weiter entfernten Ursache (gleiche Person).

2. Direkter Schaden und indirekter Schaden (Reflexschaden): Hier geht es um die Frage, ob der Verursacher des ersten Schadens einer Person auch für den Reflexschaden einer anderer Person einzustehen hat.

Bsp.: Hunterfall (BGE 112 II 118) das Bundesgericht hat einem Vater, der ab der Botschaft über die Tötung seiner beiden Söhne einen Nervenzusammenbruch mit anschliessender Teil-Arbeitsunfähigkeit erlitt, Schadenersatz zugesprochen. Nach Meinung des Gerichts wurde der Vater in seiner körperlichen Integrität im Sinne eines Personenschadens verletzt und damit direkt geschädigt.

Ersatzfähiger Schaden

Zähle die Schadensarten (Kategorien) auf!

1. Personenschaden

2. Sachschaden

3. (reiner) Vermögensschaden

inkl. darauf zurückführende, bei der gleichen Person eintretende Vermögensschäden

Widerrechtlichkeit

Nenne die Erscheinungsformen und erkläre diese

Widerrechtlichkeit: Verstoss gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht

Erscheinungsformen: Erfolgsunrecht und Verhaltensunrecht

Erfolgsunrecht: Verletzung eines absoluten Rechtsguts, z.Bsp. Personen- oder Sachschaden (vorbehältlich eines Rechtfertigungsgrunds)

Verhaltensunrecht: Reiner Vermögensschaden durch Verletzung einer speziellen Schutznorm, die dem Schutz vor solchen Schädigungen dient