Premium Partner

AG

AG

AG

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 38
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.01.2014 / 25.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/ag
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ag/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche Aktientypen gibt es? Was ist der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Typen?

Nennbetragsaktien: Nennbetrag wird für Aktien festgelegt. Anteil am Grundkapital= Nennbetrag/Grundkapital

Stückaktien: Jede Aktie zählt gleich viel. Anteil am GK= Aktie/Grundkapital. Grundkapital/Aktienanzahl ergibt rechnerischen Nennbetrag

Namensaktien: lauten auf Inhaber=> Aktienbuch. Vinkulierung möglich, Übertragung durch indossament

Inhaberaktien: INhaber ist eigentümer~. Inhaber nicht namentlich genannt

Stammaktien: ganz normale aktien, die einfach die ganz normalen rechte beeinhalten

Vorzugsaktien: irgendwelche sonderrechte werden eingeräumt meistens Vorzug bei Verteilung des Gewinns. Bei solchen Aktien die einen Vorzug bei der GEwinnverteilung (Vorzugsbetrag) einräumen kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden. 

Unterpari Emmission: Ag hat ja einen bestimmtes Grundkapital. DIeses zerlegt sich in Aktien. DIe Aktien müssen nun so ausgegeben werden, dass mindestens das Grundkapital erreicht wird. Wenn GK 100 und 100 Stückaktien, muss jede Aktie min 1 euro wert sein. Sonst unterpari § 8a

Nebenleistungsaktien: Aktionär muss auch noch irgendeine Schuldrechtliche Verpflichtung erfüllen. Eben eine Nebenleistung. Hat allerdings keine auswirkungen auf die Aktie an sich, sondern stellt einfach nur eine SChuldrechtliche Verpflichtung dar. Nur bei Vinkulierten Namensaktien möglich. § 50 Abs 1

 

Was setzt die Gründung einer Ag vorraus? 

Errichtung: 

  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages
  • Übernahme der Aktien => Erklärung, dass bestimmte Anzahl an Aktien übernommen wird und damit Leistungsverpflichtung (kann entweder schon in der Satzung bestimmt werden oder nachher. Jedenfalls wenn Erklärung erfolgt ist Ges errichtet)

Entstehung:  

  • Eintragung im FB

In welchem Stadium befindet sich die AG zwischen Errichtung und Entstehung? Wodurch ist dieses Stadium gekennzeivchnet? 

Vorgesellschaft vgl GmbH

Gesellschaft siu generis. Vorstand unbeschrängt vertretungsbefugt. Aber Geschäftsführung nur auf die Maßnahmen beschränkt die für die FB eintragung erforderlich sind und damit jene die zur entgültigen Gründung der AG führen.- 

Aufsichtsrat weist Vorstand an: 1. bestimmtes Geschäft abzuschließen

2. Bericht über die Geschäftsführungsmaßnahmen zu erstatten. Muss sich der Vorstand an diese Weisungen halten? 

Vorstand ist weisungsfrei! ergibt sich aus §70 => unter eigener Verwantwortung. Aber Anordnung des Aufsichtsrates bezüglich Kontrolltätigkeit muss er beachten. Berachte außerdem, dass manche Gescähfte der Zustimmung des Aufsichtrates bedürfen. 

Merke auch: GF des Vrstands unter der Ü "Leitung der AG" => erster §

A B u C sind Vorstand. Wie können sie über eine GF Maßnahme entscheiden? 

GesamtgGF befugnis. Beschluss mit einfacher mehrheit. Vorstandsvorsitzender gibt ausschlag bei stimmengleichheit. 

Satzung: auch einzelgf oder Resortverteilung möglich. Bei Resortverteilung muss auch anderes Resort überwacht werden (= Haftung der nicht Resortzuständigen, wenn sie GFmaßnahme misstrauen müssten)

Wie ist die Vertretung bei der Ag geregelt? 

Gesetzlich: Gesamtvertretung: 

Gestaltungsmöglichkeiten: Einzelvertretung, unechte Gesamtvertretung (mit prokuristen, aber darf nicht für alle vorstände gelten), halbseitige Gesamtvertretung (ein Vorstand alleine vertretungsbefugt, der andere darf nur zu zweit vertreten) 

Kann der Vorstand gegenüber der AG schadenersatzpflichtig werden? 

ja durchprüfen: Schaden, Kausalität, Rw (wenn im gesetzt steht, dass nicht erlaubt), verschulden (sorgfaltsmaßstab nach 84) 

Mitglied eines aufsichtsrates kann nicht sein wer "gesetzlicher vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren aufsichtsrat ein Vorstandsmitglie der Gesellschaft angehört"

A ist GF von GmbH. B ist AR dieser GmbH und Vorstand einer AG. Er will A bei AG als Aufsichtsrat bestellen => geht nicht. Kreuzverflechtung, da Kontrolldefizit