Abrechnungssysteme zahntechnischer Leistungen
Anforderungen an zahntechnischen Meisterschüler in Bezug auf Abrechnungssysteme
Anforderungen an zahntechnischen Meisterschüler in Bezug auf Abrechnungssysteme
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 15.09.2013 / 24.10.2022 |
Lizenzierung | Namensnennung (CC BY) (I. Stawinoga) |
Weblink |
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Nenne kaufmännische Grundsätze der Rechnungslegung
(4 Punkte)
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Leistungsklarheit
- Leitungswahrheit
Angaben die ein ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, damit sie den Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt
(9 Punkte)
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers
- Steuer-/ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des lstd. Unternehmers
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Zeitpunkt der Lieferung, sonstige Leistung, Vereinnahmungen des Entgeltes bei Anzahlungen
- Menge und handelsübl. Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung/ Art, Umfang sonstiger Leistung
- Nettoentgelt getrennt aufgeschlüsselt nach Steuersätze u. Steuerbefreiungen u. Angabe Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Skonti, Boni, Rabatte)
- Steuersatz, Nettoentgelt entfallenden Steuerbetrag/ Grund der Steuerbefreiung
- hinweis dass Privatkunde Rechnung mind. zwei Jahre aufzubewahren hat (bei Bauleistungen oder Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken von Privatpersonen)
Vorgeschriebene Dokumentationspflichten eines selbstständigen Zahntechnikermeisters, nenne auch rechtliche Grundlagen
- Regelmäßige Fortbildungen (MPG)
- sicherheitsunterweisungen, Kontrolle der Fahrerlaubnis (ArbSchG)
- Verwendung regelmäßig geprüfter Geräte (Haftungsrecht gegenüber Kunden/Auftraggeber
- Arbeits-, Urlaubszeiten, Abmahnungen (Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern)
- E-Check elektrische Anschlüsse u. Geräte
Abkürzung "MPG"
Medizinproduktegesetz
Abkürzung "ArbSchG"
Arbeitsschutzgesetz
Buchfürhungspflicht im Rahmen des HGB
Jeder Kaufmann ist verpflichtet "Bücher zu führen". Ausgenommen sind sog. Kleingewerbebetriebe
Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt
Buchführungspflicht verlangt nach Finanzbuchhaltung u. umfasst lückenlose, zeitliche, sachlich angeordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Grund von Belegen (Lieferscheine, Geschäftsbriefe, Faxe etc.)
Abkürzung "HGB"
Handelsgesetzbuch
Aufbewahrungspflichten eines selbstständigen Zahntechnikermeisters
Aufbewahrungsfristen (HGB u. Umsatzsteuergesetz)
- 10 Jahre: Bücher, Eingangs- u. Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte
- 6 Jahre: Handelbriefe (ohne Eing./Ausgangsrechn.), Geschäftsbriefe, E-Mails u. Andere Digitale Dokumente
- 2Jahre: Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch Leistungsempfänger
Dokumentationen jeder Sonderanfertigung der letzten 5 Jahre (15 Jahre bei Implantaten) aufbewahren gemäß Richtlinie 93/42 EWG
Kleingewerbebetriebe die u. a. nachfolgenden Grenzen überschreiten sind verpflichtet Bücher zu führen (gemäß AO)
- Umsätze einschl. Steuerfreier Umsätze von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr
- Gewinn von mehr als 50.000 € im Wirtschaftsjahr