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Abrechnungssysteme zahntechnischer Leistungen

Anforderungen an zahntechnischen Meisterschüler in Bezug auf Abrechnungssysteme

Anforderungen an zahntechnischen Meisterschüler in Bezug auf Abrechnungssysteme

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Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 15.09.2013 / 24.10.2022
Lizenzierung Namensnennung (CC BY)    (I. Stawinoga)
Weblink
https://card2brain.ch/box/abrechnungssysteme_zahntechnischer_leistungen
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Nenne kaufmännische Grundsätze der Rechnungslegung

(4 Punkte)

  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Leistungsklarheit
  • Leitungswahrheit

Angaben die ein ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, damit sie den Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt

(9 Punkte)

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers
  • Steuer-/ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des lstd. Unternehmers
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Zeitpunkt der Lieferung, sonstige Leistung, Vereinnahmungen des Entgeltes bei Anzahlungen
  • Menge und handelsübl. Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung/ Art, Umfang sonstiger Leistung
  • Nettoentgelt getrennt aufgeschlüsselt nach Steuersätze u. Steuerbefreiungen u. Angabe Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Skonti, Boni, Rabatte)
  • Steuersatz, Nettoentgelt entfallenden Steuerbetrag/ Grund der Steuerbefreiung
  • hinweis dass Privatkunde Rechnung mind. zwei Jahre aufzubewahren hat (bei Bauleistungen oder Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken von Privatpersonen)

Vorgeschriebene Dokumentationspflichten eines selbstständigen Zahntechnikermeisters, nenne auch rechtliche Grundlagen

  • Regelmäßige Fortbildungen (MPG)
  • sicherheitsunterweisungen, Kontrolle der Fahrerlaubnis (ArbSchG)
  • Verwendung regelmäßig geprüfter Geräte (Haftungsrecht gegenüber Kunden/Auftraggeber
  • Arbeits-, Urlaubszeiten, Abmahnungen (Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern)
  • E-Check elektrische Anschlüsse u. Geräte

Abkürzung "MPG"

Medizinproduktegesetz

Abkürzung "ArbSchG"

Arbeitsschutzgesetz

Buchfürhungspflicht im Rahmen des HGB

Jeder Kaufmann ist verpflichtet "Bücher zu führen". Ausgenommen sind sog. Kleingewerbebetriebe

Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt

Buchführungspflicht verlangt nach Finanzbuchhaltung u. umfasst lückenlose, zeitliche, sachlich angeordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Grund von Belegen (Lieferscheine, Geschäftsbriefe, Faxe etc.)

Abkürzung "HGB"

Handelsgesetzbuch

Aufbewahrungspflichten eines selbstständigen Zahntechnikermeisters

Aufbewahrungsfristen (HGB u. Umsatzsteuergesetz)

  • 10 Jahre: Bücher, Eingangs- u. Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte
  • 6 Jahre: Handelbriefe (ohne Eing./Ausgangsrechn.), Geschäftsbriefe, E-Mails u. Andere Digitale Dokumente
  • 2Jahre: Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch Leistungsempfänger

Dokumentationen jeder Sonderanfertigung der letzten 5 Jahre (15 Jahre bei Implantaten) aufbewahren gemäß Richtlinie 93/42 EWG

Kleingewerbebetriebe die u. a. nachfolgenden Grenzen überschreiten sind verpflichtet Bücher zu führen (gemäß AO)

  • Umsätze einschl. Steuerfreier Umsätze von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr
  • Gewinn von mehr als 50.000 € im Wirtschaftsjahr