3.1 Schweizer Recht 2013
Das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren
Das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren
Kartei Details
Karten | 14 |
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Lernende | 30 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 06.02.2013 / 18.10.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Teil C) Das Schuldbetreibung- und Konkursverfahren
1. Worum geht es im SchKG
2. Das Betreibungsverfahren im Überblick
3. Das Einleitungsverfahren bei der Betreibung auf Pfändung und auf Konkurs
4. Die Betreibung auf Pfändung
5. Der Konkurs
6. Zur Vertiefung: Nachlassvertrag und Privatkonkurs
Zielsetzung:
-Die drei Arten von Betreibungsverfahren aufzählen, sie anhand ihrer Folgen (Spezialexekution/Generalexekution) unterscheiden und ihren Einsatzbereich allgemein umschreiben
-Den Betreibungsort für allgemeine Fälle bestimmen, erklären, wie die Betreibungkosten geregelt sind und wann man Betreibungsauskünfte einholen kann
-Die möglichen Schritte des Einleitungsverfahrens bei der Betreibung auf Pfändung und der Betreibung auf Konkurs benennen
-Aufzeigen, wie die Fortsetzungs- und die Verwertungsphase einer Betreibung auf Pfändung verläuft
-Aufzeigen, wie es zum Konkurs kommt und wie das Konkursverfahren verläuft
-Erklären, was ein Nachlassvertrag bzw. die einvernehmliche private Schuldenbereinigung ist und was man unter Privatkonkurs versteht
Schlüsselbegriffe:
Betreibungsort-Betreibungsamt-Betreibunsauskunft, Betreibungsbegehren-Betreibungskosten-Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag-Rechtsöffnungstitel-Rechtsöffnung, Fortsetzungsbegehren-Spezialexekution-Generalexekution, Betreibung auf Pfändung-Betreibung auf Pfandverwertung-Betreibung auf Konkurs, Pfändung-Verlustschein, Konkursandrohung-Konkursbegehren-Konkurseröffnung-Konkursmasse-Kollokationsplan-Verlustschein, Konkursverfahren-Konkursamt, Verwertung-Schuldenbereinigung, Existenzminimum-Kompetenzgegenstand, Privatkonkurs
Das Einleitungsverfahren im Überblick...?
1. Gläubiger stellt das Betreibungsbegehren am Wohnsitz/Sitz des Schuldners
2. Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl an den Schuldner
3. Schuldner erhält Zahlungsbefehl und hat nun drei Möglichkeiten: Zahlung inner 20 Tagen/Bestreitet Forderung mit Rechtsvorschlag/Unternimmt nichts
4. Gläubiger muss Rechtsvorschlag beseitigen, d.h. Forderung beweisen
Reaktion des Schuldners nach Erhalt des Zahlungsbefehls...?
1. Vollständige Bezahlung innert 20 Tagen=Ende des Verfahrens
2. Rechtsvorschlag in 10 Tagen=Blockade des Betreibungsverfahrens
3. keine Reaktion=Gläubiger kann Verfahren fortsetzen
Rechtsöffnungsverfahren und Zivilprozess:
Beseitigen des Rechtsvorschlags durch den Gläubiger...?
Rechtsöffnungsverfahren: Gläubiger hat gute Beweise
-Definitive Rechtsöffnungstitel (rechtskräftiger Entscheid/Verfügung)
-Provisorischer Rechtsöffnungstitel (schriftliche Schuldanerkennung des Schuldners)
Zivilprozess: Gläubiger hat keine Beweise
-kein Rechtsöffnungstitet (Der ordentliche Prozess ist kompliziert, zeitaufwändig, teuer und riskant-Schuldner hat alle Verteidigungsmittel)
Rangordnung der Gläubiger "Kollokationsplan"...?
SchKG 219
Forderungen 1. Klasse werden zuerst befriedigt...
Forderungen 2. Klasse......was übrig bleibt...
Forderungen 3. Klasse......was übrig bleibt...
Das SchKG kennt drei Arten von Betreibungen:
Betreibung auf Pfändung...?
Spezialexekution:
Es wird nur soviel Vermögen beschlagnahmt, wie zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers nötig
SchKG 97 III
-Alle Privatpersonen, alle schuldner für Steuerschulden, Bussen sowie Unterhaltsleistungen
Betreibng auf Pfandverwertung...?
Verwertung eines
bereits durch die Parteien reseervierten Pfands
SchKG 151 ff.
-Pfandgesicherte Forderungen