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2 | Bewertung und stille Reserven

Bewertung und stille Reserven

Bewertung und stille Reserven


Kartei Details

Karten 13
Lernende 17
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 16.11.2013 / 30.03.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche 3 Vorsichtsprinzipen werden bei der Bewertung nach aktienrechtlichen Vorschriften angewendet?

Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst bei Verkauf mit Gewinn ausgewiesen werden. (OR 666, Abs. 1)

Niederstwertprinzip
Von mehreren für die Bewertung zur Verfügung stehenden Werten muss der niedrigste genommen werden. (OR 666, Abs. 2)

Imparitätsprinzip (Ungleichheitsprinzip)
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch den Verkauf erzielt worden sind; Verluste müssen dagegen schon gezeigt werden, wenn deren EIntritt möglich ist.

 

An wen richti sich die Buchhaltung einer Unternehmung?

Interne Adressaten, Externe Adressaten

Interne Adressaten
Geschäftsleitung, Verwaltungsrat

Externe Adressaten
Aktionäre, Gläubiger, Arbeitnehmer, Kunden, Öffentlichkeit

Wie ist die schweizer Wirtschaftspraxis im Bezug auf die Bewertung bei der Abschlussrechnung?

Die AKtiven werden in der Regel unterbewertet und die Passiven überbewertet.

Eine Regel für die Verbuchung von stillen Reserven.

Im Soll wird immer ein Aufwand oder eine Ertragsminderung gebucht.

Im Haben immer eine Aktivminderung oder eine Schuldenzunahme.

–> Der externe ausgewiesene Gewinn ist folglich zu tief.

Welche 3 Arten von stillen Reserven gibt es?

1. Zwangsreserven
Entstehen automatisch durch Wertsteigerungen, die wegen den gesetztlichen Höchstbewertungsvorschriften nicht ausgewiesen werden dürfen.

2. Ermessensreserven (True-and-Fair-View)
Übervorsichtige Abschreibungen und Rückstellungen oder eine gerechtfertigte Zurückhaltung beim Aktivieren von Aufwand.

3. Willkürreserven
Willkür- Absichts-, oder Verwaltungsreserven werden von der Geschäftsleitung bewusst gebildet, in der Absicht, den Vermögens- und Gewinnausweis zu beeinflussen. Die willkürliche Bewertung von Aktiven und Schulden ist eine schweizerische Besonderheit, die nicht mit dem Grundkonzept der True-and-Fair-View vereinbar ist, welches den Swiss GAAP FER, den IFRS und den US GAAP zugrunde liegt, die bei börsenkotierten Unternehmungen zur Anwendung gelangen.

Warum müssen nur die AKtiven und die Schulden, nicht aber das Eigenkapital bewertet werden?

Das Eigenkapital ergibt sich als Saldo 

Vermögen – Schulden = Reinvermögen

Warum werden stille Reserven gebildet?

Stille Reserven sind verstecktes Eigenkapital und bilden ein bewertungsmässiges Fettpolster für schlechtere Zeiten:

Die Gesellschaft kann durch die Auflösung von stillen Reserven den Verlustausweis verkleinern oder sogar beseitigen.

Gegen aussen erscheint die Unternehmung dadurch in besserem Licht.

Zu beachten ist jedoch, dass Bildung und Auflösung von stillen Reserven weder Gewinne noch Verluste wirklich verändern.

Die finanzielle Realität der Unternehmungslage bleibt unverändert, lediglich deren buchhalterische Darstellung wird verschleiert.

Stille (wie auch offene) Reserven sind auch nicht geeignet, die Unternehmung "in Zeiten schlechten Geschäftsganges" durchzuhalten, wie sich dies der Gesetzgeber vorstellt, denn Reserven sind nur eine rechnerische Grösse, und es handelt sich dabei nicht um Vermögenswerte oder gar Geldbestände.

Synonyme für externe Zahlen

Offizielle Zahlen

Fibu-Zahlen (Finanzbuchhaltung)