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0 ABU 1. Lehrjahr repetitorium

ABU Repetitorium

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Kartei Details

Karten 45
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 11.04.2024 / 27.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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1.      Welche Voraussetzung ist für die Entstehung eines Vertrages nötig?

❑       Eine mündliche Abmachung genügt immer.

❑       Gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung von mindestens zwei Parteien oder Personen muss vorhanden sein.

❑       Nur schriftlich vorliegende und eigenhändig unterschriebene Verträge sind gültig.

❑       Pro Vertrag gibt es maximal zwei Parteien.

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2.      Wie heisst die Hauptpflicht von Lernenden?

❑       Alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen.

❑       Den Pflichtunterricht an der Berufsfachschule besuchen.

❑       Mit Arbeitsgeräten sorgfältig umgehen.

❑       Eine Lerndokumentation erstellen.

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3.      Welche Aussagen zum Lohn sind richtig?

 

❑       Die Höhe des Lehrlingslohns ist gesetzlich nicht verankert.

❑       Die Lernenden erhalten immer einen 13. Monatslohn.

❑       Verursachen Lernende fahrlässig oder absichtlich einen Schaden, kann ihnen ein Lohnabzug gemacht werden.

❑       Bei Krankheit und Unfall erhalten Lernende keinen Lohn.

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4.      Welche Lohnabzüge dürfen vom Arbeitgeber für Personen über 18 gemacht werden?

❑       Berufsunfallversicherung

❑       AlV-Prämie

❑       Quellensteuer

❑       Berufskleider (je nach Arbeitsvertrag)

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5.      Welche (Vorsichts-) Massnahmen können Schulden vorbeugen?

❑       Geeignete Handyvariante (Abo oder Prepaid) wählen.

❑       Party zu Hause organisieren statt im Club.

❑       Nie im Ausverkauf shoppen.

❑       Geld von Freunden ausleihen.

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6.      Wie können in einem Betrieb Konflikte am besten langfristig bewältigt werden?

 

❑       Man geht einander aus dem Weg.

❑       Man bekämpft sich bis aufs Blut.

❑       Man bestraft die Streithähne.

❑       Man sucht das Gespräch.

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7.      Welche Aussagen zum Beginn und zum Wesen der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen sind zutreffend?

❑       Die Rechtsfähigkeit beginnt mit dem 18. Altersjahr.

❑       Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt (unter Umständen schon neun Monate vor der Geburt).

❑       Rechtsfähig ist jedermann.

❑       Auf die Rechtsfähigkeit kann niemand ganz oder teilweise verzichten.

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8.      Kann die Urteilsfähigkeit eines Menschen eingeschränkt werden?

 

❑       Ja, bei Trunk-und Rauschmittelsucht.

❑       Ja, bei Geisteskrankheit.

❑       Nein, auf keinen Fall.

❑       Nur bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.

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