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AHV - SVS - Testprüfungen

SVS Prüfungsvorbereitung

SVS Prüfungsvorbereitung


Kartei Details

Karten 57
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 23.03.2024 / 24.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20240323_ahv_svs_testpruefungen
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SVS 2022

Ein bulgarischer Staatsangehöriger im Alter von 57 Jahren, der sich in Polen niederlässt, nachdem er zuvor 30 Jahre für einen Schweizer Arbeitgeber tätig war und der obligatorischen Versicherung unterstand,
kann der freiwilligen Versicherung beitreten.

 

Richtig oder Falsch?

Falsch

Art. 2 AHVG

Schweizer, EU und EFTA Bürger mit Wohnsitz ausserhalb der CH, EU und EFTA

  • CH, EU oder EFTA Bürger
  • Wohnsitz ausserhalb der CH, EU und EFTA
  • 5 vorbestandene Versicherungsjahre in der CH; EU/EFTA Beiträge werden nicht berücksichtigt
  • Gesucheinreichung innert einem Jahr nach Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung
    • Nach Ablauf der Frist ist der Beitritt nur noch unter besonderen Umständen möglich

SVS 2022

Eine spanische Staatsangehörige, die in der Schweiz wohnt und ausschliesslich in Frankreich arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert.

Richtig oder Falsch?

Falsch

Es greift das EU Abkommen - Erwerbsortprinzip

SVS 2022

Versicherte werden von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen, wenn sie nicht alle fälligen Beiträge für ein Beitragsjahr bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres vollständig entrichtet haben.

Richtig oder Falsch?

Richtig

 

SVS 2022

Ein Schweizer Staatsangehöriger, der bei der Schweizer Botschaft in Tunis (Tunesien) angestellt ist, ist bei der AHV obligatorisch versichert.

Richtig oder Falsch?

Richtig

Art. 1a Abs. 1 Bst. C AHVG

  • CH-Bürger im Ausland Tätig im Dienste der CH
  • CH-Bürger welche für eine Internationale CH Organisation ausserhalb EU/EFTA tätig ist

SVS 2022

Ein italienischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnt und in der Schweiz und in Italien für denselben Arbeitgeber tätig ist, übt 40 % seiner
Tätigkeit in der Schweiz aus und 50 % in Italien. Diese Person ist bei der AHV obligatorisch versichert.

Richtig oder Falsch?

Richtig

Es greift das EU-Abkommen - 25% Einkommen im Wohnsitzstaat.

SVS 2022

Frank Fischer, geboren am 5. November 1955, informiert seine Ausgleichskasse am 15. Februar 2022 darüber, dass er seine selbstständige Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich zum 30. November 2021 aufgegeben hat. Sein Schreiben enthält folgende Informationen:


Bruttoeinkommen aus selbstständiger

Erwerbstätigkeit 2021 : CHF 30’200.00
2021 Corona-EO: CHF 29’800.00
2021 investiertes Eigenkapital : CHF 20’000.00


Der Zinssatz für investiertes Eigenkapital liegt für das Jahr 2021 bei 0,0%. Die Ausgleichskasse erhält
Beiträge für Verwaltungskosten in Höhe von 2,0%.

Jahr 2021
Ertrag = CHF 30’200.00
Zinsen auf investiertes Eigenkapital 0 % = CHF 00.00
AHV-Freibetrag für 11 Monate = CHF 15’400.00

-----------------------------------------------------------------------

Mittleres Einkommensniveau =  CHF 14’800.00

Zuzüglich der persönlichen Beiträge
(CHF 14’800.00.– x 100) / (100 – 5.371 = 94.629) = CHF 15’640.00


Massgebendes Einkommen (gerundet) = CHF 15’600.00


5,371 % Beiträge AHV/IV/EO CHF 837.90
2 % Beiträge für Verwaltungsaufwand CHF 16.75

Für das Jahr 2021 fällige Beiträge CHF 854.65

SVS - 2022

Im Jahr 2021 hat Herr Fischer CHF 6’000.00 an Akontobeiträgen für 2021 an die AHV-Ausgleichskasse gezahlt. Müssen auf die zu erstattenden Beträge Vergütungszinsen angerechnet werden?

a. Gesetzesgrundlage?

b. Falls Ja, ab wann?

Ja

a. AHVV, Art. 41ter

b. Ab dem 01.01.2022

SVS - 2022

Im Rahmen einer Arbeitgeberkontrolle im Unternehmen PADSOUS AG am 10. Mai 2022 wird
festgestellt, dass für das Jahr 2020 eine Lohnsumme in Höhe von CHF 50’000.– nicht angegeben
wurde. Die Beiträge für AHV/IV/EO und AV belaufen sich auf CHF 6’400.– und die Verwaltungsbeiträge auf CHF 128.–. Für diese Beträge wurde eine Beitragsverfügung nach Arbeitgeberkontrolle erlassen, die am 20. Juni 2022 zugestellt wurde.

Berechnen sie die Zinsen inklusive Details.

Beiträge, für die Verzugszinsen anfallen: CHF 6’528.00.
(Beiträge in Höhe von CHF 6’400.00 + Verwaltungsaufwand von CHF 128.00)

Berechnungszeitraum für Verzugszinsen: 01.01.2021 bis 20.06.2022, d. h. 530 Tage.

Zinssatz: 5 %

Berechnung: (CHF 6'528.- x 5 x 530Tage) / (100 x 360) = CHF 480.55 (Verzugszinsen AHVV Art. 41bis, Bst. b)