privates Baurecht
semester 4 Dhbw mosbach
semester 4 Dhbw mosbach
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Kartei Details
Karten | 29 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 09.03.2024 / 14.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Abgrenzung öffentliches - privates Baurecht
öffentliches recht:
- Verhältnis zw Bürher und übergeordneter Staat
- Verfassungsrecht, Verwaltuungsrecht, Steuerrecht,..
Privatrecht
- Rechtsbeziehung der Staatsbürger untereinander -> gleichberechtigte Partner
- Arbeitsrecht, Mietrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Grundsatz der Vertragsfreiheit
- Wichtigste Prinzip unserer Rechtsordnung
- Abschluss-, Form-, Inhalts- und Aufhebungsfreiheit
- Grenzen:
- Kontrahierungszwang (Versicherungen, Daseinsvorsorge, Sparkassen/Banken) (wenn ich danach Fraget muss Vertrag mit mir gemacht werden)
- Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 BGB (Einschränkung des Inhalts)
- Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB (Drogen, Einschränkung Inhalt)
- Scheingeschäft, § 117 BGB
- Geschäftsfähigkeit. §§ 105 ff. BGB
Prüfschema, ist ein Vertrag gültig
1. Anspruch entstanden: gibt es einen Vertrag und steht diesem ezwas entgegen? (rechtshindernde Einwirkungen)
2. Anspruch erloschen : bereits entstandene Ansrprüche wieder erloschen (rechtsvernichtende Einwirkungen ->Erklärung, Grund, Frist)
3. Anspruch durchsetzbar: steht dem Vertrag noch etwas entgegen?
was sind rechtshindernde Einwendungen?
- verhidnern das der Vertrag überhaupt ensteht
- bsp. Geschäftsfähigkeit, Formmangel, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Wucher
was sind rechtsvernichtende Einwendungen?
- machen bereits entstandene Ansprüche wieder weg -> muss geltend gemacht werden
- man braucht Erklärung, Grund, Frist
- Bsp.: Widerruf, Anfechtung, Kündigung,Gewährleistungsrechte/Rücktritt, Störung der Geschäftsgrundlage
was sind rechtshemmende Einwendungen?
- verhindern Durchsetzung des Anspruchs -.>Einrede, muss erhoben werden
- Bsp.: Verjährung
Was sind die bestandteile einer Willenserklärung?
- äußerer (objektiver) Tatbestand, das Erklärte
- innerer (subjektiver) Tatbestand, das Gewollte:
- Handlungswille: Bewusststein überhaupt zu handeln (Hypnose, Schlaf, Koma)
- Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein überhaupt etwas rechtlich Erhebliches zu erklären (Hand bei Versteigerung heben zum Grüßen ist kein Bieten)
- Geschäftwille: Wille ein bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen zu wollen (rotes Trikot nicht blaues)
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- vorausgehende Verhandlungen
- redlicher Absender (wahr & zeitnah)
- Empfänger ist Kaufmann
- nicht unverzüglich (ohne Schuldhaftes zögern) widersprechen