Premium Partner

NWR

Testset

Testset


Kartei Details

Karten 86
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.12.2023 / 29.01.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/20231228_nwr
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20231228_nwr/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wie funktioniert die Stellvertretung und wie lautet die einschlägige Norm?

  • §164 I BGB
  • Vertreter gibt WE im Rahmen seiner Vertretungsmacht gegenüber einem Dritten ab
  • WE wird dem Vertretenen zugerechnet
  • WE wirkt für und gegen den Vertretenen

Nenne die Voraussetzungen
Zurechnung der Stellvertretung

  1. Zulässigkeit der Stellvertretung
  2. Eigene WE des Vertreters
  3. Im Namen des Vertretenen (Offenkundigkeitsprinzip)
  4. Im Rahmen seiner Vertretungsmacht

Nenne die verschiedenen Formen
Vertretungsmacht

  • Gesetzliche Vertretungsmacht
  • Organschaftliche Vertretungsmacht
  • Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

Wie lautet das Prüfschema für die Stellvertretung?

1. Stellvertretung (§164 I BGB)
            a. Zulässigkeit der Stellvertretung
            b. Abgabe einer eigenen Willenserklärung
            c. Im Namen des Vertretenen (Offenkundigkeitsprinzip)
            d. Im Rahmen seiner Vertretungsmacht
                        aa. Bestehen von Vertretungsmacht
                        bb. In den Grenzen der Vertretungsmacht   
2. Rechtsscheinvollmachten
            a. Duldungsvollmacht
            b. Anscheinsvollmacht
3. Vertreter ohne Vertretungsmacht
4. Wissenszurechnung
5. Sonderformen handelsrechtlicher Vertretungsmacht

Wo wird die Stellvertretung geprüft?

 

Die Stellvertretung wird immer bei der entsprechenden Willenserklärung geprüft. Hierbei ist zu beachten, dass mehr als eine involvierte Person als Vertreter:in handeln kann. 

Nenne die einschlägige(n) Norme(n) für den Prüfpunkt
Gesetzliche Vertretungsmacht [Stellvertretung]

  • Vertretung eines Kindes: §1629 BGB 
  • Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt: §1357 BGB 

Nenne die einschlägige(n) Norme(n) für den Prüfpunkt
Organschaftliche Vertretungsmacht [Stellvertretung]

  • Vertretung der Gesellschaft [durch den Geschäftsführer]: §35 GmbHG 
  • Vertretungsmacht der Organe bei Vereinen: §§26 I S. 2, 27 I BGB 

Nenne die einschlägige(n) Norme(n) für den Prüfpunkt
Rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht [Stellvertretung]

  • Vollmacht: §§164ff. BGB