Recht und Normen Projektleiter Farbe
Teil 6 Vorzeitige Beendigung und Zahlungsverzug
Teil 6 Vorzeitige Beendigung und Zahlungsverzug
Kartei Details
Karten | 16 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.12.2023 / 06.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20231226_recht_und_normen_projektleiter_farbe_k4g5
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20231226_recht_und_normen_projektleiter_farbe_k4g5/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Frage 221
Was sagt das OR punkto Vertragsauflösung, wenn das Werk noch nicht
vollendet ist?
Antwort 221
Art. 377 OR
Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der
bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers
jederzeit vom Vertrag zurücktreten
Frage 222
Was sagt die SIA punkto Vertragsauflösung, wenn das Werk noch nicht
vollendet ist?
Antwort 222
Art. 184 Norm SIA 118
Rezitiert den Art. 377 OR und weist somit die analoge Definition aus
Frage 223
Was versteht die SIA unter voller Schadloshaltung des Unternehmers?
Antwort 223
Art. 184 Norm SIA 118
Vereinbarte Vergütung, abzüglich Aufwendungen, die er durch den Rücktritt
sparen konnte
Frage 224
Was passiert, wenn seitens des Bestellers Gründe auftreten, die eine
vertragsgemässe Vollendung unmöglich machen?
Antwort 224
Art. 185 Norm SIA 118
Der Werkvertrag erlischt (Art. 378 OR)
Frage 225
Wann wird der Werkvertrag aus Gründen beim Unternehmer beendet?
Antwort 225
Art. 186 Norm SIA 118
Wenn die Gründe des Unternehmers (Bsp. Tod/Invalidität) dazu führen, dass der
Werkvertrag nicht weitergeführt werden kann, auch nicht durch die
Rechtsnachfolger, dann endet der Werkvertrag durch Rücktritt des Bauherrn
Wurde der Werkvertrag nur auf Grund der Persönlichkeit des Unternehmers
eingegangen, dann endet der Werkvertrag automatisch
Frage 226
Was muss der Bauherr vergüten, wenn der Werkvertrag durch Gründe des
Unternehmers beendet wird?
Antwort 226
Art. 186 Norm SIA 118
Der Bauherr vergütet nach Werkvertrag erbrachte Leistungen,
soweit sie für ihn brauchbar sind
Für den Gewinn, welcher dem Unternehmer entgeht, schuldet der Bauherr kein
Ersatz
Liegt das Verschulden zusätzlich noch beim Unternehmer, kann der Bauherr
Schadenersatz verlangen
Frage 227
Was passiert mit dem Werkvertrag, wenn das Werk vor seiner Abnahme durch
Zufall und ohne Verschulden der einen oder anderen Partei untergeht?
Antwort 227
Art. 187 Norm SIA 118
Der Werkvertrag erlischt, wenn die Ausführung unmöglich wird
Frage 228
Was ist, wenn das Werk durch Zufall untergegangen ist, aber die Ausführung
weiterhin möglich bleibt? Besteht der Werkvertrag weiter?
Antwort 228
Art. 187 Norm SIA 118
Bleibt die Ausführung möglich, kann jede Partei den Werkvertrag auflösen,
wenn die Wiederherstellung für ihn unzumutbar ist