Normen und Recht Projektleiter Farbe
Teil 1 Allgemeines zu Werkvertrag
Teil 1 Allgemeines zu Werkvertrag
Kartei Details
Karten | 50 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.12.2023 / 25.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Frage 1
In welchem gesetzlichen Werk ist der Werkvertrag geregelt?
Antwort 1
Bundesgesetz betreffend Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)
OR, Obligationenrecht
Frage 2
Welche Artikel des in Frage 1 genannten Werkes umfasst der Werkvertrag?
(Bsp.: Art. 24-34 ZGB angeben)
Antwort 2
Der Werkvertrag ist im OR geregelt, ab Elfter Titel
Es umfasst die Artikel 363 bis und mit 379
Gesamthaft 17 Artikel
Frage 3
Welche zwei Hauptpflichten werden im ersten Artikel für den Unternehmer und
für den Besteller aufgeführt?
Antwort 3
Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes
Der Besteller verpflichtet sich zur Leistung einer Vergütung
Art. 363 OR
Frage 4
Worin unterscheidet sich die Leistungspflicht des Unternehmers zu der eines
Arbeitnehmers mit einem Arbeitsvertrag?
Antwort 4
Die Leistungspflicht ist im Gegensatz zum Arbeitsvertrag keine Dauerschuld
Die Leistungspflicht hat keine fortdauernde Erfüllungspflicht, entgegen dem
Arbeitsvertrag
Frage 5
Wie wird die Leistungspflicht des Unternehmers beendet?
Antwort 5
Die Leistungspflicht endet mit ihrer Erfüllung; Herstellung und Ablieferung des
Werkes
Frage 6
In welchen privatrechtlichen Normieren werden Bestimmungen zum
Werkvertrag für den Maler aufgeführt?
Antwort 6
Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
Norm SIA 118/257, Allgemeine Bedingungen für Maler-, Holzbeiz- und
Tapeziererarbeiten
(Norm SIA 257, Maler-, Holzbeiz- und Tapeziererarbeiten); bedingt
Frage 7
Werden Ausbesserungsarbeiten in der Norm SIA auch als Werk bezeichnet, oder
als Werk ausgeschlossen?
Antwort 7
Art. 1 Abs. 2,
Werk ist auch das Ergebnis einer Ausbesserungs-, Umbau oder Abbrucharbeit
Somit wird die Ausbesserungsarbeit auch als Werkvertrag
Frage 8
Worin unterscheidet sich der Werkvertrag von einem Arbeitsvertrag punkto
Arbeitserfolg?
Antwort 8
Der Arbeitnehmer schuldet laut Arbeitsvertrag seine Arbeit (Arbeitsleistung),
nicht aber deren Erfolg
Der Unternehmer hingegen schuldet nicht nur die geschuldete Arbeitsleistung
(Werkleistung) sondern auch deren Erfolg, also das Gelingen der Arbeit