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Teil 2 Ausschreibung, Abschluss und Pflichten des Werkvertrages
Teil 2 Ausschreibung, Abschluss und Pflichten des Werkvertrages
Kartei Details
Karten | 41 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.11.2023 / 23.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Frage 51 Start der Kartei
Wie nennt man das Ausschreibungsverfahren auch noch?
Antwort 51
Submission
Eine andere Bezeichnung für ein Ausschreibungsverfahren
Frage 52
Was bildet die Basis für die Ausschreibung bzw. die Submission des Bauherrn?
Antwort 52
Voraussetzung ist ein hinreichend klares Projekt
Der Bauherr muss sich ein umfassendes Bild von den Örtlichkeiten und
Begebenheiten machen
Er muss wissen, was er will und wie die Voraussetzungen dafür sind
Frage 53
Welche Bestandteile umfassen die Ausschreibungsunterlagen?
Antwort 53
1. Text der vorgesehenen Vertragsurkunde
2. Durch das Bauprojekt bedingte, besondere Bestimmungen
3. Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb
4. Pläne
5. Verzeichnis der nicht durch das Bauprojekt bedingten, allgemeinen
Bestimmungen, die für das Angebot und den Werkvertrag gelten sollen:
a. Norm SIA 118
b. Übrige Normen SIA anderer Fachverbände
c. Weiteren Normen anderer Fachverbände (technische Merkblätter)
Frage 54
Welche Regelung zählt für die Kosten der Baustelleneinrichtungen und
Werkzeuge bei Malerarbeiten, wenn das Leistungsverzeichnis keine
entsprechende Position vorsieht?
Antwort 54
Im Ausbau von Gebäuden (Baunebengewerbe, Malerarbeiten) sind die Kosten
für Baustelleneinrichtungen und Werkzeuge in die Preise einzurechnen
Ausser das Leistungsverzeichnis sieht eine besondere Position vor
Frage 55
Wer trägt die Kosten für elektrische Energie beim Ausbau von Gebäuden laut
SIA?
Der Bauherr
Frage 56
Wer bezahlt die Kosten für Strom, Wasser und Gas laut OR? Wie ist die
Definition?
Antwort 56
Das OR subsumiert die Energie (Strom, Gas, Wasser etc.) unter dem Begriff
Hilfsmittel
Diese hat der Unternehmer mit samt Werkzeugen und Gerätschaften auf seine
Kosten zu tragen
In Verabredung können die Kosten dafür dem Bauherrn auferlegt werden
Usanz/Übung: Wasser und Strom bezahlt in der Regel der Kunde
Frage 57
Kann der Bauherr einzelne Leistungen nach Abschluss des Werkvertrages auch
an Dritte vergeben? Wenn ja, unter welcher Voraussetzung?
Antwort 57
Ja, kann er, auch nach Abschluss des Werkvertrages
Er muss es aber vorher, unter Angaben der betroffenen Leistungen, in den
Ausschreibungsunterlagen anzeigen
Frage 58
Für welche Arbeiten ist eine Baubeschreibung gemäss Art. 12 Norm SIA 118
vorzusehen?
Antwort 58
Art. 12 Norm SIA 118
Eine Baubeschreibung ist für Gesamtpreisverträge vorzusehen
Gesamtpreisverträge sind: Global- und Pauschalpreisverträge