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Rechnungswesen

Rechnungswesen für Wirtschaftsfachwirt

Rechnungswesen für Wirtschaftsfachwirt


Kartei Details

Karten 55
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 03.09.2023 / 25.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20230903_rechnungswesen
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Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung 6 

Prinzip des systematischen Aufbaub der Buchführung: die Art der Buchführung muss systematisch und übersichtlich sein

Prinzip der Vollständigkeit und verständlichen Aufzeichnung: alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, chronologisch, und sachlich zugeordnet gebucht werden

Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg

Aufbewahrung: alle Buchungsbelege 10 Jahre

Grundsatz der Klarheit: gemäß § 243 (2) HGB bestimmt formale Gestaltungs- und Gliederungskriterien einzuhalten
z.B. eindeutige Bezeichnung der Posten 

Grundsatz der Wahrheit: Jahresabschluss muss inhaltlich und wertmäßig wahr und fachgerecht erstellt werden

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Grundsatz der Bilanzidentität

Werte der Eröffnungsbilanz eines Jahres müssen mit den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres überseinstimmen, um zu verhindern, dass unterschiedliche Wertansätze verwendet werden

 

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Grundsatz der Unternehmensführung 

Going-concern-Prinzip sieht vor, dass von der Fortführung des Unternehmens auszugehen ist 

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Stichtagsprinzip 

Die Bewertung bezieht sich auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehende Tatsachen

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Grundsatz der Einzelbewertung 

Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten

Außnahme: bei Werkstoffen sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Vorsichtprinzip 

Gewinne dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich realisiert werden 

Drohende Verluste müssen ausgewiesen werden

Diese Ungleichbehandlung wird Imparitätsprinzip genannt 

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Prinzip der Periodenbezogenheit 

Alle Aufwendungen und Erträge müssem dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden

Bewertungsrichtlinen nach § 252 HGB 

Prinzip der Bewertungsstetigkeit 

Einmal gewähltes Bewertungsmethoden müssen grundsätzlich beibehalten werden