VBV AHV/ IV und EL im Überblick
VBV schriftliche Vorbereitung
VBV schriftliche Vorbereitung
Kartei Details
Karten | 49 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 01.06.2023 / 10.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Kapitel 3 VBV Buch AFA) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230601_vbv_ahv_iv_und_el_im_ueberblick
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Welche Personen sind in der AHV-/ IV obligatorisch versichert?
- Nichterwerbstätige wohnhaft in der Schweiz (Haufrau/-mann, Kinder, Studenten usw)
- Erwerbstätige Personen wohnhaft in der Schweiz
- Erwerbstätige Personen in der Schweiz, die im Ausland wohnen ( Grenzgänger)
- Schweizer Bürger, die im Ausland fürr die schweizerische Eidgenossenschaft, internationale Organisationen und Hilfswerke arbeiten
Welche Personen sind nicht versichert?
-ausländische Diplomaten in der Schweiz
-ausländische Beamten einer internationalen Organisation
Welche drei Personengruppen können sich freiwillig versichern?
- Entsandte Personen ins Ausland
- Fortführung der obligatorischen Versicherung. Arbeitnehmer zieht ins Ausland um dort zu arbeiten. AHV kann jedoch nur fortgeführt werden, wenn er mind. 5 Jahre vorher dem AHV-Obligatorium unterstand
- freiwillige Versicherung für Schweizer und EU Bürger möglich. Voraussetzung 5 Jahre mind. AHV und Land ausserhalb der EU
Welce Stelle ist für die Fragen im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten (sozialversicherungsrechtliche Fragen) zuständig?
kantonale AHV-Ausgleichskassen Auskunftstellen
Welche Personen sind in der AHV beitragspflichtig und welche nicht? (Zeitstrahl im Buch)
Nicht beitragspflichtig: Geburt bis 01. Januar nach dem 17 Geburtstag
Beitragspflichtig:
- Ab 01. Januar nach dem 17. Januar, wenn erwerbstätig
- Ab 01. Januar nach dem 20. Januar, wenn erwerbstätig oder nicht erwerbstätig
- Rentenalter, wenn erwerbstätig
Wie ist die Beitragspflicht bei Arbeitgeber und Selbständigerwerbende geregelt?
-Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge
-Selbständiger zahlt die Beiträge alleine
Prozentansatz AHV IV EO?
-AHV 8.7
-IV 1.4%
-EO 0.5%
Müssen Nichterwerbstätige ab 01. Januar nach dem 17. Geburtstag AHV-Beiträge zahlen?
Ja. Man rechnet mit einem Fiktiven Vermögen (Vermögen + 20 x Renteneinkommen)