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AA Öffentliches Recht Völkerrecht

Inhalte der Vorlesung

Inhalte der Vorlesung


Kartei Details

Karten 56
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.03.2023 / 07.07.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist Völkerrechtssubjekt und welche zwei Elemente gibt es?

Definition: Diejenigen Akteure, welche die Fähigkeit haben, TrägerInnen von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten zu sein, sprich: deren Rechtsverhältnisse dem Völkerrecht unmittelbar unterstehen.

1. Rechtsfähigkeit: InhaberInnen von Rechten und Pflichten aus VR

  • Unbeschränkte VRS besitzen umfassende/alle Rechte und Pflichten (Staaten)
  • Partielle VRS haben nur bestimmte Rechte und Pflichten (Internationale Organisationen/Individuuen)
  • Bildet Voraussetzung für Handlungsfähigkeit, kann aber selbst auch ohne diese existieren

2. Handlungsfähigkeit: Akteure, die in völkerrechtlich relevanter Weise handeln können

  • Fähigkeit, die Rechte und Pflichte selbstständig aus zu üben
  • Wenn partielle VRS ihre Kompetenzen überschreiten, bleibt dies rechtlich unwirksam

Was ist mit vollständig besetzten Staaten?

Verlieren nur Handlungsfähigkeit, nicht aber Rechtsfähigkeit.

Wegen Rechtsfähigkeit (und daraus Anspruch auf Beachtung seiner Souveränität) bleibt Besetzung rechtswidrig.

Verträge von vorher gelten weiter.

Umfang der Völkerrechtssubjektivität

Staaten: Umfassend

Organisationen und Individuuen: Abgeleitet (Völkerrechtssubjektivität der Einzelpersonenhängt vom Willen der Staaten ab) und beschränkt

Bsp: Weltpostverein, beschränkt auf seine Aufgabe, nämlich internationaler Postverkehr, kann sich nicht rechtlich relevant zu Gesundheit äussern. UNO und EU sind Organisationen mit grossem Einflussbereich, vielen Kompetenzen => ist die Ausnahme

Individuen können keine völkerrechtlichen Verträge schliessen, dies können nur Organisation und Staaten Pflichten: Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterlassen / Rechte: Menschenrechte

Warum bereits auf dieser Stufe geregelt: Weil Staaten wollen nicht ihre Staatsoberhäupte verfolgen/verurteilen, welche meist ja involviert sind. Andererseits kann es auch sein dass Staaten nicht können weil die Regierung stärker ist als die Verfolgungsbehörden.

Völkerrechtliche Definition von Staat

  • … drei konstitutive Elemente, kumulativ:
  • Staatsvolk: auf Dauer angelegter Verbund von Menschen, über den der Staat Hoheitsgewalt ausübt (=dauernde Bevölkerung) => Staatsangehörigkeit durch Geburt/Einbürgerung => eigentlich immer gegeben (ausser in Antarktis)
    • EU u. ä. haben kein Staatsvolk !!
  • Staatsgebiet: Durch Grenzen gekennzeichnete Zusammenfassung von geographischen Räumen unter eine gemeinsame Rechtsordnung (= bestimmtes Gebiet), nicht jede Grenze muss absolut klar sein aber das Kerngebiet
  • Effektive Staatsgewalt: Regierung, ob Diktatur oder Demokratie ist egal, muss sich aber auf das Staatsvolk und das Staatsgebiet erstrecken, besteht aus Fähigkeit, im Innern  eine Ordnung zu organisieren (innere Souveränität) und Fähigkeit, unabhängig von anderen Staaten im Rahmen des Völkerrechts Handlungen vorzunehmen (äussere Souveränität).
  • (Die Fähigkeit, mit andern Staaten Beziehungen aufzunehmen; meint grundsätzliche Fähigkeit, das Völkerrecht zu beachten und wird aus den anderen Elementen abgeleitet.)
  • Umstritten:
    • Anerkennung = einseitige Erklärung eines Staates, einen anderen territorialen Herrschaftsverband als Staat im Sinne des Völkerrechts und damit als Völkerrechtssubjekt zu betrachten.
      • Heute gilt die deklaratorische Theorie (Existenz hängt von den drei Elemten ab, nicht von Anerkennung).
      • In Praxis ist es sehr schwer wenn man nicht als Staat anerkannt wird von mindestens ein paar anderen Staaten. => In diesem Fall wäre Effektivitätskriterium der Staatsgewalt nicht erfüllt.
      • Folgen: ob… UNO-Mitglied werden dürfen, …Verfahrensrecht, …Anspruch auf Nicht-Einmischung

Was zählt als Staatsgebiet?

  • Mindestens Kernbereich muss unbestritten bestehend sein.
  • Ein Staatsgebiet umfasst Landgebiet, Küstengewässer (bei Meeresgrenzen), Festlandsockel, Luftraum und Erdreich.
  • Staatsgebiet ist bis zur Grenze zur Atmosphäre
    • Beispiel: Ballone über USA von China vs. Sateliten
  • Festlandsockel: Staatsgebiet des Küstenstaats

=> Mikrostaaten sind vollwertige Staaten, kommt nicht auf Grösse an.

 

 

Definition effektive Staatsgewalt

  • Die Staatsgewalt muss tatsächlich durchgesetzt werden, also effektiv sein.
  • Interessen, Recht und Pflichten können nur durch Organe wahrgenommen/erfüllt werden, es braucht dementsprechend eine funktionierende Regierungsstruktur (Demokratie/Diktatur).
  • Souverän => ohne äussere Einflüsse Entscheidungen fällen; heute unmöglich, aber souverän heisst auch, dass man keine rechtliche Einwilligung von anderen braucht (=Letztentscheidungskompetenz).

EU-Mitglieder sind noch Staaten, weil man austreten kann ohne die Erlaubnis der EU.  Staatenbund vs. Bundesstaat.

  • Wenn Effektivität fehlt, keine Teilnahme am Völkerrecht möglich.
  • Der vorübergehende Verlust der effektiven Staatsgewalt für bei einem EXISTIERENDEN (=gesetzten) Staat nicht zum Verlust der Staatlichkeit, aber es kann so kein neuer Staat entstehen. Ersteres weil sie zwar vorübergehend Handlungs- aber nicht Rechtsfähigkeit verlieren.

Definition internationale Organisation

  1. Internationale Organisationen gründen auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen mehreren Völkerrechtsubjekten. Diese sind auf Dauer angelegt und sollen bestimmte Aufgaben erfüllen.
  2. Die Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen an sich ist von den Mitgliedstaaten eingeräumt und stets begrenzt. Der Umfang der Rechtspersönlichkeit bestimmt sich nach UND ist begrenzt auf ihre Zielsetzungen und Aufgaben.
  3. Mindestens ein handlungsfähiges Organ nötig für die Handlungsfähigkeit. Diese ist Grundvoraussetzung (aber nicht einzige) zur Fähigkeit zum Vertragsschluss und zum diplomatischen Verkehr. Typische Organe: Sekretariat als Exekutive, Versammlung. Prinzip der Stimmengleichheit und Empfehlungskompetenz (=unverbindlich).

Sind fast immer Staaten, die sich zusammenschliessen, selten internationale Organisationen untereinander (zwischenstaatliche iO). Egal ob regional oder universell.

Definition supranationale Organisation

IMMER auch internationale Organisation, aber mit noch zusätzlichen Eigenschaften:

  • Besonders dichte Form der Zusammenarbeit
  • Beschlüsse können bindend für die Mitgliedstaaten sein, und zwar auch für diejenigen, die damit nicht einverstanden sind. Oft Mehrheitsentscheide
  • (gemeinschaftlich = supranational)

=> Eig. nur eine, wo Beitritt möglich wäre: EU (Artikel heisst darum auch EU-Klausel)

=> Beitritt zur UNO (supranationale Elemente) war eine Volksinitiative auf Verfassungsänderung.

=> Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit: NATO-Klausel. (Art. 140 BV)