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Arbeitsrecht (5)

Teil H / Erlasse im Bereich des Arbeitsrecht (ArG, DSG, GIG)

Teil H / Erlasse im Bereich des Arbeitsrecht (ArG, DSG, GIG)


Kartei Details

Karten 16
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.12.2022 / 11.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Das DSG definiert verschiedene Begriffe und Grundsätze. Erkläre, was die folgenden Begriffe / Grundsätze bedeuten:

  1. Personendaten
  2. Besonders schützenswerte Daten
  3. Bearbeiten von Daten

1.) Personendaten
Sämtliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Pers. beziehen (DSG Art. 3)

 

2.) besonders schützenswerte Daten
Daten, welche die Gesundheit, Intimsphäre, Religion, weltanschauliche Ansichten oder Tätigkeiten betreffen (DSG Art. 3)

 

3.) Bearbeiten von Daten
Damit ist jeder Umgang mit Personaldaten gemeint -> Beschaffen, Aufbewahren bis Vernichten (DSG Art.3)

Das Datenschutzgesetz definiert verschiedene Grundsätze. Welche?

1. Personaldaten dürfen nur rechtmässig beschafft und verwendet werden (nicht ohne Wissen oder durch Drohung/Täuschung)

2. Datenbearbeitung muss verhältnismässig sein (nur soweit sie zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist)

3. Datenbearbeitung nach Grundsatz von Treu & Glauben (Transparent umgehen und nur zum Zweck der bei Beschaffung angegeben wurde oder auf Umständen ersichtlich ist) 

4. Bei Erhebung muss man sich über die Richtigkeit der Personaldaten vergewissern 

Welche Auskunfts- / Einsichtsrechte hat ein AN in Bezug auf seine Daten?

  • AN kann vom AG Auskunft verlangen, ob in seiner Datensammlung Daten von ihm enthalten sind (DSG Art. 8)
     
  • AG muss in der Regel schriftlich, in Form von Ausdruck / Kopie kostenlos Auskunft erteilen (DSG Art. 14)
     
  • AN muss informiert werden, wenn besonders schützenswerte Pers. Daten oder Persönlichkeitsprofile beschafft werden (DSG 14)

-> Mögliche Sanktionen: Haft / Busse (DSG Art. 34) 

Was droht einem AG, der besonders schützenswerte Personendaten über einen AN führt ohne Einwilligung des AN?

Wenn AG z. B Daten über Gesundheit (Krankheiten) im Personaldossier führt, muss er AN informieren. Tut er dies nicht oder im geheimen, droht ihm Haft / Busse (DSG Art. 34) 

Was droht einem AG wenn er Daten über den Bewerber ohne Erlaubnis bei Referenzauskünften weitergibt

Bewerber hat Möglichkeit, strafrechtlich gegen AG vorzugehen (DSG Art. 35)

Was regeln Datenschutzrichtlinien und Nutzungsreglemente? 

Datenschutzrichtlinien: technische und organisatorische Massnahmen, um die Datensicherheit zu gewährleisten 

Nutzungsreglemente: regeln private Nutzung von Mail, Internet oder soziale Medien während Arbeitszeit 

Darf bei Lernenden ein Drogentest durchgeführt werden? 

Lernender muss einwilligen und ist nur gerechtfertigt, wenn Sicherheitsinteressen im Vergleich zum Persönlichkeitsschutz überwiegen. (je nach Beruf z. B Busfahrer, Lastenwagenchauffeur gerechtfertigt, da Sicherheit wichtig ist) 

Achtung: Arzt darf nur Auskunft geben, ob Lehrling für die besetzende Stelle tauglich ist oder nicht. Keine genaueren Angaben über einen Drogenkonsum. 

Ist die Überwachung von Mitarbeitenden erlaubt? 

Nur erlaubt bei:

  • Sicherheitsgründen (z. B Diebstahl)
  • Erfassung der Arbeitsleistung (Anzahl Anschläge pro Tag bei Texterfassungssystemen)

Nicht erlaubt:

  • Zur Überprüfung des Verhaltens am Arbeitsplatz (arGV 3 / Art. 26)